SchnüffelstaatPolizei soll Neuzuzüger systematisch überprüfen
Im Kanton Zürich sollen Neuzuzüger verdachtsunabhängig polizeilich überprüft werden können. Die zuständige Kommission des Kantonsrats sagt Ja zu einer Änderung des Polizeigesetzes.

Künftig soll die Polizei Neuzuzüger im Kanton Zürich verdachtsunabhängig überprüfen können.
Keystone/Christian BeutlerDie Überprüfung von Neuzuzügern verlangt hatten SVP und EDU in einer Parlamentarischen Initiative (PI). Diese wurde vom Kantonsrat im März 2015 mit 88 Stimmen vorläufig unterstützt. In der Kommission für Justiz und öffentliche Sicherheit (KJS) wurde die PI mit 8 zu 6 Stimmen gutgeheissen, wie aus dem am Donnerstag publizierten Antrag hervorgeht. Über die Änderung des Polizeigesetzes wird der Kantonsrat entscheiden.
Nach Ansicht der knappen Kommissionsmehrheit soll das Polizeigesetz so geändert werden, dass die Polizei «systematisch und automatisiert» Personen kontrollieren kann. Zur Identifikation sollen Informationen der Hotels (Meldescheine) sowie Neuzuzugsmeldungen der Gemeinden abgerufen und dann mit den Daten der polizeilichen Fahndungssysteme verglichen werden.
Die Kommissionsmehrheit möchte mit der PI die Gefahrenabwehr, die Strafverfolgung und die Vollstreckung von Strafurteilen erleichtern. Dies sei höher zu gewichten als die persönliche Freiheit, bei einer Anmeldung in der Gemeinde nicht in den Fahndungssystemen überprüft zu werden.
Im Übrigen, heisst es weiter in der Begründung, sei die Regelung eine Ermächtigung und keine Verpflichtung zur systematischen Überprüfung. Der Zugriff auf die Fahndungssysteme sei auf einen bestimmten Personenkreis bei der Polizei beschränkt.
Minderheit lehnt Initiative ab
Eine Minderheit der Befürworter möchte, dass die Polizei die Überprüfungen vornehmen «kann» statt «darf». Sie sieht darin eine Abschwächung, so dass nicht flächendeckend sämtliche Neuzuzüger zu überprüfen sind.
Eine starke Minderheit der KJS ist grundsätzlich dagegen, dass die Polizei eine unbeschränkte Möglichkeit erhält, Personen bei der Anmeldung in der Gemeinde zu überprüfen. Damit werde ein Generalverdacht zum Ausdruck gebracht, auch gegenüber Schweizerinnen und Schweizern.
Die PI sei überdies wirkungslos, weil Personen, die sich einer Überprüfung entziehen wollten, sich kaum in einer Gemeinde anmelden würden. Die Überprüfung bedeute zudem einen unverhältnismässigen Aufwand angesichts der jährlich rund 100'000 Umzüge im Kanton Zürich.
Ausländer im Visier
Auch für den Regierungsrat wäre eine systematische Überprüfung von zuziehenden Personen «unverhältnismässig». Bestehe bei einer zugezogenen Personen ein begründeter Verdacht, dass diese gesucht wird, sei schon heute eine Überprüfung in den polizeilichen Fahndungssystemen zulässig. Die der Polizei zur Verfügung stehenden Möglichkeiten seien ausreichend.
Auch wenn es in der PI nicht explizit ausgeführt werde, ziele sie doch in erster Linie darauf ab, eine rechtliche Grundlage für die vermehrte Kontrolle von Ausländerinnen und Ausländern, insbesondere aus dem Schengen-Raum, zu schaffen. Das dränge sich nicht auf, da bereits heute bei Ausländern, die für einen dauerhaften Aufenthalt in die Schweiz ziehen, weitreichende Kontrollmöglichkeiten bestünden. (sda)