Kein DiplomPädo-Lehrer hatte nur provisorische Zulassung
Der wegen Pädophilie vorbestrafte Lehrer aus dem zürcherischen Nänikon besass keine Schweizer Zulassung. Wegen akuten Lehrermangels wurde ihm aber ein Provisorium gegeben.
Der wegen pädophiler Delikte vorbestrafte Oberstufen-Lehrer, der im zürcherischen Nänikon Ende Mai freigestellt worden ist, besass nur eine provisorische Zulassung. Sein US-Diplom lag zur Überprüfung bei der EDK (Erziehungsdirektorenkonferenz).
Die so genannte Äquivalenz-Überprüfung nimmt die EDK vor, wenn ein Lehramtsbewerber ein ausländisches Diplom vorlegt. Abgeklärt werde dessen Gleichwertigkeit mit einem schweizerischen Lehrerdiplom, wie Martin Wendelspiess, Chef des Volksschulamtes des Kantons Zürich, am Donnerstag zur Nachrichtenagentur SDA sagte.
Provisorische Zulassung
Je nachdem, woher ein Ausweis stamme, dauere diese Überprüfung unterschiedlich lange. Im konkreten Fall hatte man mit rund neun Monaten gerechnet, das Ergebnis sei auf diesen Sommer erwartet worden. Für die Zeit der Abklärung habe man dem ehemaligen Banker und Treuhänder eine provisorische Zulassung erteilt, sagte Wendelspiess.
Die Stelle an der Oberstufenschule Nänikon-Greifensee trat der Mann im Herbst 2012 an. Die Schule hatte dringend einen Ersatz gesucht für eine unverhofft ausgefallene Lehrkraft. Der Mann wurde befristet für den Rest des Schuljahrs angestellt. Da man mit einem positiven Ausgang des Überprüfungsverfahrens rechnete, sei eine Festanstellung ab kommendem Schuljahr ins Auge gefasst worden.
Der «Neue» war beliebt bei den Schülerinnen und Schülern und auch bei deren Eltern. Als bekannt wurde, dass er aus organisatorischen Gründen im Sommer eine andere Klasse übernehmen sollte, wehrten sich Schüler und Eltern gegen diesen Wechsel.
Um dieses Problem zu diskutieren wurde ein Elternabend anberaumt, so Wendelspiess. Aufgrund der Ereignisse war das Thema dann ein ganz anderes: Die Freistellung des Lehrers infolge von Vorstrafen, die gegen ihn vorliegen sollen. Auch nach Bekanntwerden jener Vorfälle seien keinerlei Meldungen über Verfehlungen in Nänikon eingegangen.
Keine hundertprozentige Sicherheit
Die nun laut werdende Forderung nach Internet-Recherchen über Stellenbewerber hält Wendelspiess für problematisch. Dabei könne es immer wieder zu Missverständnissen und Verwechslungen kommen. Und der Bewerber könne diese allenfalls nicht einmal richtig stellen, wenn er für die Absage von der Schulpflege keine Begründung erhalte.
Immerhin erhöhen lasse sich die Sicherheit mit der Forderung nach einem Strafregisterauszug von Stellenbewerbern. Einen solchen muss übrigens jede und jeder vorlegen, der an der Pädagogischen Hochschule Zürich eine Ausbildung zur Lehrerin oder zum Lehrer antreten will.
Auch dies bringt laut Wendelspiess aber keine 100-prozentige Sicherheit: Erstens werden in der Regel nur Schweizer Vorstrafen ausgewiesen - im konkreten Fall wäre jene aus Thailand also nicht bekannt geworden -, zweitens wird eine bedingte Strafe nach Ablauf der Probezeit gelöscht. Beim Zürcher Urteil gegen den Näniker Lehrer wäre dies - zwei Jahre nach dem Urteil von Sommer 2011 - demnächst der Fall gewesen.
Wendelspiess selbst ist «für die harte Linie» gegenüber pädophilen Lehrkräften. Dies nicht, um ihnen lebenslänglich jede Chance zu nehmen und sie als Menschen zu verurteilen. «Sie sollten aber einen anderen Beruf wählen». Er bezweifle nämlich, dass jemand, der «zuhause harte Kinderpornos konsumiert», in der Schule unbefangen mit Kindern und Jugendlichen umgehe.
Der heute 59-jährige Lehrer war gemäss Medienberichten 2009 in Thailand wegen sexueller Handlungen mit Kindern und 2011 in Zürich wegen Konsums von Kinderpornografie verurteilt worden. Nachdem dies Ende Mai bekannt geworden war, wurde er per sofort freigestellt. Eine Administrativuntersuchung wurde eingeleitet. (bro/sda)