Stadt ZürichDefinitiv weniger Ferien für Hortleiterinnen
Für Stadtzürcher Hortleiterinnen gibts künftig noch vier bis sechs Wochen Ferien statt wie bisher fünf bis acht. Das Bundesgericht stösst einen Entscheid der Vorinstanz um.

Das Bundesgericht gab der Stadt Zürich Recht.
Keystone/Christian BrunDer Ferienanspruch von Hortleiterinnen darf an jenen des übrigen städtischen Personals angeglichen werden. Das Bundesgericht hat eine Beschwerde der Stadt Zürich gutgeheissen. Damit werden die Leiterinnen neu ebenfalls zwischen vier und sechs Wochen Ferien haben.
Gemäss dem alten Reglement hatten die Hortleiterinnen zwischen fünf bis acht Wochen Ferien. Als die Stadt die Ansprüche auf den 1. Juli 2013 an das übliche Mass anpassen wollte, erhob der Verband des Personals öffentlicher Dienste (vpod) Rekurs.
Vorinstanz sah es noch anders
Das Verwaltungsgericht gab dem vpod noch Recht. Das Gericht ging davon aus, dass sich die Kürzung des Ferienanspruchs diskriminierend zulasten eines typischen Frauenberufes auswirke.
Das Bundesgericht hält in seinem am Montag publizierten Urteil fest, dass keine betrieblichen Besonderheiten bei dieser Berufsgruppe auszumachen seien, die nicht bereits bei der Lohnbemessung berücksichtigt worden seien und einen höheren Ferienanspruch zu rechtfertigen vermöchten.
Es würden auch keine objektiven Anhaltspunkte vorgebracht, die für die Möglichkeit einer geschlechterspezifischen Benachteiligung sprechen würden.
Begründung «nicht nachvollziehbar»
Für den vpod ist die Begründung des Bundesgerichts, dass eine Ferienkürzung nicht einer Lohnkürzung gleichzustellen und damit nicht diskriminierend sein soll, «nicht nachvollziehbar». Dies teilte die Gewerkschaft am Dienstagabend mit.
Eine Verschlechterung der Anstellungsbedingungen zum jetzigen Zeitpunkt sei «eine Zumutung». Denn der rasante Hortausbau in der Stadt Zürich habe zu einer erheblichen Mehrbelastung des Hortpersonals geführt.
(Urteil 8C_119/2015 vom 07.12.2015)
(sda)