«Schimanski von Zürich» kämpft weiter

Aktualisiert

Ans Bundesgericht«Schimanski von Zürich» kämpft weiter

Der ehemalige Polizist Fredi Hafner brachte die Affäre um den Ex-Armeechef ins Rollen. Jetzt zieht Hafner vors Bundesgericht. Er hat gegen das Urteil des Zürcher Obergerichts wegen Amtsgeheimnisverletzung Rekurs eingelegt.

Fredi Hafner zieht das Urteil weiter ans Bundesgericht.

Fredi Hafner zieht das Urteil weiter ans Bundesgericht.

Der Zürcher Ex-Polizist Fredi Hafner zieht vor Bundesgericht. Er hat gegen das Urteil des Zürcher Obergerichts wegen Amtsgeheimnisverletzung Rekurs eingelegt. Hafner wurde verurteilt, weil er die Affäre um den früheren Armeechef Roland Nef ins Rollen gebracht haben soll.

Das Obergericht verurteilte Hafner im November 2012 zu einer bedingten Geldstrafe von 90 Tagessätzen bei einer Probezeit von zwei Jahren. Er muss Nef zudem symbolisch einen Franken Genugtuung zahlen. Bestraft wurde der mittlerweile frühpensionierte Fahnder, weil er Polizeiakten zum Fall Nef einem Journalisten der «SonntagsZeitung» zugespielt haben soll.

Sein Anwalt bestätigte auf Anfrage Meldungen des Regionaljournals Zürich/Schaffhausen von SRF und von Tages-Anzeiger.ch/Newsnet gemäss jenen Hafner die Verurteilung nicht akzeptiert. Er hoffe, dass das Bundesgericht die Aussagen des Journalisten der «SonntagsZeitung» mehr gewichte und der Fall ans Obergericht zurückgeschickt werde.

Der Zeuge betonte mehrmals, dass er die Unterlagen nicht von Hafner erhalten habe. Wer ihm die Akte Nef stattdessen zugespielt hat, wollte der Journalist dem Gericht allerdings nicht verraten.

Gericht hatte Verständnis für Hafner

Das Bundesgericht dürfte den Fall voraussichtlich im Herbst oder im frühen Winter 2013 behandeln. Obwohl das Obergericht den «Schimanski von Zürich» verurteilte, hatte es bei der Urteilseröffnung ein gewisses Verständnis für den früheren Fahnder geäussert.

Es sei verständlich, dass der Polizist empört darüber gewesen sei, dass ein Mann, der seine Ex-Partnerin gestalkt hatte, zum Armeechef befördert wurde. Direkt zu den Medien zu gehen, ohne auch nur ansatzweise den Dienstweg zu beschreiten, sei jedoch falsch, urteilte das Gericht. (sda)

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