ZürichFür Seeufer-Wege darf doch enteignet werden
Der Kantonsrat hatte vor zwei Jahren ein absolutes Enteignungsverbot für den Bau von Seeuferwegen verhängt. Dieses wurde am Mittwoch vom Bundesgericht wieder revidiert.

Nach dem Bundesgerichtsentscheid vom 18.11.2015 ist es erlaubt, Enteignungen für den Bau von Seeuferwegen durchzuführen.
Für den Verein Ja zum Seeuferweg und die 15 Mitunterzeichner der Beschwerde ist es ein riesiger Erfolg. Das Bundesgericht gab ihnen am Mittwoch recht, was die Gesetzgebung rund um die Seeuferwege im Kanton Zürich angeht, wie die «Zürichsee-Zeitung» berichtet. Der Verein hatte sich gegen das absolute Enteignungsverbot für den Bau von Uferwegen bei Flüssen und Seen ausgesprochen.
«Wir freuen uns riesig», sagt Julia Gerber Rüegg, die Präsidentin des Vereins Ja zum Seeuferweg. Damit sei nun das Enteignungsverbot, das der Kantonsrat im Auftrag der SVP vor zwei Jahren verhängt hatte, aufgehoben. Laut dem höchsten Richter widerspricht die absolute Formulierung, Enteignungen seien ausgeschlossen, dem Raumplanungsgesetz. Dieses besagt nämlich, dass die öffentlichen Gewässer zugänglich sein müssen.
«Wir wollen weiterhin kritisch beobachten»
Aber nicht nur das Enteignungsverbot wurde aufgehoben. Das Bundesgericht entschied auch, dass Seeuferwege die Gewässer entlang und nicht hintendurch geführt werden müssen. Der Jurist und SP-Kantonsrat Davide Loss, der die Beschwerde vor dem Bundesgericht vertrat, bezeichnet das Urteil als einen «grandiosen Sieg».
Nun erwarte er, dass das Gesetz bald in Kraft gesetzt und der Bau von Wegen entlang von Flüssen und Seen vorangetrieben werde. Der Kantonsrat stellt dafür 6 Millionen Franken zur Verfügung. Das heisst laut Loss aber nicht, dass es den Verein Ja zum Seeuferweg nicht mehr brauche: «Wir wollen kritisch beobachten, ob die Uferwege realisiert werden.»
Loss betont aber auch, dass der Bundesgerichtsentscheid nicht bedeutet, dass nun alle Eigentümer mit Seeanstoss enteignet würden. Sinn mache eine Enteignung aber beispielsweise, wenn alle Grundstückbesitzer mit einem Uferweg einverstanden wären und ein Einzelner ihn blockiere.