18-Jähriger verprügelt Mutter – 16 Monate Haft

Aktualisiert

Jugendlicher verurteilt18-Jähriger verprügelt Mutter – 16 Monate Haft

Nachdem eine Mutter ihren knapp volljährigen Sohn sturzbetrunken im heimischen Bad erwischt hat und ihm daraufhin eine Ohrfeige verpasste, schlug ihr der junge Mann kurzerhand die Faust ins Gesicht.

Attila Szenogrady
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Attila Szenogrady

«Ich will keinen Kontakt mehr zu meinen Eltern», erklärte der heute 19-jährige Schweizer am Montag vor dem Bezirksgericht Zürich. Er wohnt seit dem 3. Oktober 2012 nicht mehr zu Hause, sondern sitzt im Gefängnis. Die Situation war an jenem Abend in der damals gemeinsamen Stadtzürcher Wohnung eskaliert. Als die Mutter ihren damals 18-jährigen Sohn um 21 Uhr im Badezimmer bewusstlos am Boden antraf, erschrak sie zuerst.

Mutter verprügelt und mit dem Tode bedroht

Als sie allerdings bemerkte, dass ihr Kind «nur» sturzbetrunken war, ärgerte sie sich und schleifte ihn in sein Schlafzimmer, wo er erwachte und seine Mutter massiv zu beschimpfen begann. Als sie ihm deswegen eine Ohrfeige gab, rastete der Jugendliche völlig aus und ging auf seine Mutter los.

Dabei versetzte er ihr mehrere Faustschläge ins Gesicht und traf sie am Nasenflügel, am Jochbein am Hinterkopf und Nacken. Der Stiefvater und Ehemann der Mutter wollte eingreifen, konnte die Situation aber nicht mehr beruhigen. Der Sohn erklärte vielmehr, dass er sie, ihren Mann und ihre Kinder umbringen werde. Worauf das Ehepaar die Polizei alarmierte.

Gutachten für stationäre Massnahme

Vor Gericht gab der Beschuldigte die Vorwürfe zu und zeigte auch Anzeichen der Reue, als er auf seine Mutter angesprochen in Tränen ausbrach. Allerdings erzählte er auch von einer schlechten Mutter-Sohn-Beziehung. Als seine Halb-Schwestern auf die Welt gekommen seien, wäre er nur noch überflüssig gewesen, sagte er. Sie habe ihn auch immer gestresst und damit gedroht, ihn aus der Wohnung zu werfen.

Gegen den Beschuldigten sprachen allerdings zwei Vorstrafen und ein Gutachten des Psychiaters Frank Urbanjok. Dieser attestierte dem Jugendlichen eine erheblich gestörte Persönlichkeitsentwicklung und ging von einer deutlichen Gefahr neuer Gewalthandlungen aus. Einzig die Einweisung in eine stationäre Massnahme für junge Erwachsene könne die bisher negative Entwicklung womöglich stoppen, zeigte sich der Gutachter überzeugt. Zum Unwillen des Beschuldigten, der erklärte, dass er sich weigere und man ihn in das Massnamezentrum Uitikon tragen müsse. Er sei schliesslich kein Schwerkrimineller.

Verteidigung für sofortige Freilassung

Vor Gericht verlangte der Staatsanwalt wegen Körperverletzung und Drohung eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten. Allerdings aufgeschoben zugunsten der vom Gutachten befürworteten Arbeitserziehung.

Der Verteidiger forderte dagegen eine bedingte Geldstrafe von 110 Tagessätzen zu 10 Franken sowie die sofortige Freilassung seines Mandanten, der seine Strafe schon längst abgesessen habe. Die Einweisung in eine geschlossene Massnahme mit bis zu vier Jahren Dauer sei völlig unverhältnismässig. Da der Beschuldigte ohnehin nicht mehr zu Hause wohnen wolle, sei die Rückfallgefahr minim, plädierte er.

Harte Strafe

Das Gericht folgte zum Schluss nicht nur den Anträgen der Staatsanwaltschaft, sondern ging sogar mit einer Freiheitsstrafe von 16 Monaten unbedingt weit darüber hinaus. Die Gerichtsvorsitzende Kathrin Bretschger sprach von einem erheblichen Verschulden des jungen Schweizers, der nun nach zwei gescheiterten Lehren in der Arbeitserziehung die Gelegenheit erhalte, endlich eine Ausbildung abzuschliessen.

«Sehen sie die Einweisung in die Massnahme als Chance an», appellierte Bretschger an den Beschuldigten, der bei der Urteilseröffnung alles andere als zufrieden aussah. Vor allem da er bis zum Antritt der Therapie in Sicherheitshaft verbleiben muss.

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