Badeverbot in der Limmat wird nicht gelockert

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Zürcher KantonsratBadeverbot in der Limmat wird nicht gelockert

Das Badeverbot in der oberen Limmat in der Stadt Zürich wird nicht gelockert. Ein Postulat der GLP wurde im Kantonsparlament mit 92 zu 74 Stimmen abgelehnt.

Einmal im Jahr gilt das Badeverbot auf der Limmat zwischen Bürkliplatz und Lettenkanal nicht: beim Limmat-Schwimmen.
GLP-Politiker Daniel Häuptli möchte dieses Verbot lockern. Er fordert, dass es mindestens einmal in der Woche möglich sein soll, sich in der Limmat treiben zu lassen.
Das Badeverbot gilt unter anderem, weil Schiffe auf der Limmat verkehren. Der Betrieb der Schifffahrt müsste bei einer Lockerung eingeschränkt werden.
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Einmal im Jahr gilt das Badeverbot auf der Limmat zwischen Bürkliplatz und Lettenkanal nicht: beim Limmat-Schwimmen.

Keystone/Ennio Leanza

Während die GLP und die Linke am Montag für das Postulat stimmten, wurde es von allen anderen Parteien abgelehnt. Das Schwimmen im oberen Limmatstück sei ohne eine starke Einschränkung der touristischen Schifffahrt nicht möglich, hiess es. Zudem sei es im engen Betonbett zu gefährlich.

Das Postulat verlangte eine Lockerung des Badeverbots auf der Strecke des jährlichen Limmatschwimmens oder auch nur auf einem Teilstück davon. Der Regierungsrat sollte Möglichkeiten aufzeigen, wie dort das Schwimmen öfter als an einem Tag im Jahr erlaubt werden könnte.

Regierungsrat Fehr zeigt Sympathie für Lockerung

Regierungsrat Mario Fehr (SP) zeigte für das Begehren Sympathie. «Zeigen sie Mut», forderte er augenzwinkernd das Parlament auf. Es ginge darum, etwas «Liberales zuzulassen». Selbstverständlich würde er als Sicherheitsdirektor die Sicherheit bei der Prüfung von Lockerungsmöglichkeiten ausreichend berücksichtigen. Fehr konnte das Parlament damit aber nicht überzeugen.

Es ist schon der zweite Rückschlag für das Begehren der GLP innert weniger Tage. Auch bei der Zürcher Stadtregierung hat es einen schweren Stand.

Auch Stadt Zürich skeptisch

Erst vergangenen Donnerstag schrieb der Stadtrat in der Antwort auf eine gleichlautende GLP-Motion, dass allgemeine Sicherheitsüberlegungen und die notwendigen Einschränkungen der Limmatschifffahrt nicht mit einer Aufhebung des allgemeinen Schwimmverbots vereinbar seien.

Der Stadtrat lehnt daher die Motion ab. Er ist aber bereit, das Anliegen in der abgeschwächten Form eines Postulates entgegenzunehmen. Insofern zeigt sich die Stadtregierung bereit, die neuen Gesuche «wohlwollend zu prüfen». Sie betont, dass im Falle einer Lockerung die Sicherheit immer gewährleistet sein müsse und die Limmat-Schifffahrt nicht über Gebühr beeinträchtigt werden dürfe. (sda)

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