Kanton ZürichWer vorbestraft ist, darf nicht Security werden
Der Kantonsrat hat sich am Montag für eine kantonale Regelung der Vorschriften für Türsteher und Security ausgesprochen. Ein wichtiger Punkt betrifft vorbestrafte Personen.

In Zürich gelten für Türsteher und Securitys künftig härtere Regeln. (Symbolbild)
Keystone/Jean-christophe BottMit 156 zu 13 Stimmen sprach sich das Parlament für die entsprechenden Änderungen im Gastgewerbe- sowie im Polizeigesetz aus. AL und einzelne Kantonsräte der Grünen lehnten sie ab.
Gemäss den neuen Bestimmungen gilt im Kanton künftig eine Bewilligungspflicht. Der Kanton überprüft aber nur die Unternehmen - die Arbeitnehmenden sollen von den Firmen selber kontrolliert werden. Die Unternehmen müssen sicherstellen, dass Vorbestrafte nicht als Security-Mitarbeiter eingestellt werden.
«Gesunder Menschenverstand statt Gesetz»
Dieser Passus gab in der zweiten Lesung am Montag noch zu reden. Er ging der AL zu weit. Es gehe nicht an, dass Personen ausgeschlossen würden, die sich eines Delikts schuldig gemacht hätten, das nichts mit dem Sicherheitsbereich zu tun habe. Man müsse hier den gesunden Menschenverstand walten lassen, sagte Markus Bischoff (Zürich).
Er schlug vor, im Gesetz festzuschreiben, dass nur Personen ausgeschlossen werden, bei denen eine Verurteilung vorliegt, die mit der Tätigkeit als Sicherheitspersonal nicht vereinbar ist. Unterstützung erhielt die AL nur von den Grünen und der GLP. Der Antrag wurde mit 141 zu 29 Stimmen abgelehnt.
Aus- und Weiterbildung sind Pflicht
Weitere Voraussetzungen für das private Sicherheitspersonal sind künftig eine Grundausbildung sowie eine regelmässige Weiterbildung. Angestellt werden dürfen nur noch Schweizer Bürger oder solche aus einem EU- oder EFTA-Land. Ebenfalls akzeptiert werden Personen mit einer Niederlassungsbewilligung.
Bereits vor einigen Wochen abgelehnt hatte der Rat einen Beitritt zum «Konkordat über private Sicherheitsdienstleistungen». Mit diesem wollen die Deutschschweizer Kantone die Branche einheitlich regulieren. Das Regelwerk sei zu teuer, aufgebläht, kompliziert und überflüssig, hatte der Kantonsrat die Ablehnung begründet.
Gemäss Sicherheitsdirektion gibt es in der Schweiz rund 800 Sicherheitsunternehmen, die gegen 20'000 Angestellte beschäftigen. Allein im Kanton Zürich gibt es rund 100 solcher Firmen mit über 3500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. (sda)