Muslim verletzt Moschee-Hauswart mit Eisenstange

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Streit um GebetsrufeMuslim verletzt Moschee-Hauswart mit Eisenstange

Nach einem Streit wurde der Hauswart einer Zürcher Moschee von einem Glaubensbruder angegriffen und verletzt. Vor Gericht stand aber der falsche Täter.

von
Attila Szenogrady
Der Vorfall ereignete sich in der Alrahma Moschee in Zürich Altstetten.

Der Vorfall ereignete sich in der Alrahma Moschee in Zürich Altstetten.

Kein Anbieter/Google Street View

Man wähnte sich am Dienstag am Bezirksgericht Zürich phasenweise in einem Fernsehkrimi. Mehrere Zeugenaussagen sorgten für ein Wechselbad der Gefühle mit einem versöhnlichen Schluss. So wurde ein zu Unrecht beschuldigter Muslim freigesprochen und der wahre Täter endlich überführt.

Tatort war die Alrahma-Moschee an der Hohlstrasse in Zürich-Altstetten. In einer Julinacht 2013 gerieten sich dabei der somalische Hauswart des Gebetshauses und ein Gläubiger vom Balkan in die Haare. Grund des Streites: Der Muslim vom Balkan wollte während des Nachtgebetes um drei Uhr die Fenster öffnen und in der Art eines Muezzins mit seinen Rufen die Umgebung beschallen. Das gehe in der Schweiz überhaupt nicht, erklärte der Hauswart und forderte den Besucher zum Verlassen der Moschee auf. Als dieser am nächsten Tag erneut auftauchte, eskalierte die Situation.

Verdächtige Person angeklagt

Laut Anklage griff der Balkan-Muslim plötzlich zu einer Eisenstange und schlug damit dem Hauswart mitten ins Gesicht. Darauf fiel der Geschädigte zu Boden und zog sich einen offenen Nasenbeinbruch sowie Prellungen an Brust und Schädel zu. Er leidet heute noch unter Gleichgewichts- und Angststörungen.

Die Staatsanwaltschaft Zürich-Sihl leitete eine Strafuntersuchung ein und wurde fündig. Die Spur führte ins Zürcher Oberland zu einem heute 29-jährigen Kosovo-Albaner, den nicht nur das Opfer, sondern auch der Imam der Altstetter Moschee aufgrund von Fotobildern als Täter belastete. Der Familienvater beteuerte dagegen von Anfang seine Unschuld und machte geltend, dass er die fragliche Moschee noch gar nie besucht habe. Die Staatsanwaltschaft lastete dem verdächtigen Muslim eine Körperverletzung an und forderte eine bedingte Freiheitsstrafe von acht Monaten.

Wahrer Täter stellte sich vor Gericht

Vor Gericht beteuerte der bärtige Hilfsarbeiter aus Hinwil erneut seine Unschuld und machte eine Verwechslung geltend. Danach buchte die Verteidigung einen entscheidenden Pluspunkt. So meldete sich im Gerichtssaal eine Auskunftsperson, die im Gesicht dem Beschuldigten erstaunlich ähnlich erschien. Er trat vor die Schranken und führte aus: «Ich habe den Hauswart geschlagen.»

Er habe ihn allerdings mit der Faust und nicht mit einer Stange getroffen, fügte der vom Balkan stammende Mann hinzu. Er sei damals besoffen gewesen. Es tue ihm heute leid. Trotz dieses Geständnisses hielten der im Gerichtssaal anwesende Hauswart und der Imam an ihren früheren Belastungen fest. Sie führten aus, dass sie die Auskunftsperson zum ersten Mal sähen.

Umfassender Freispruch

Das Gericht kam am Ende zu einem umfassenden Freispruch. «Der Beschuldigte kann nicht der Täter sein», zeigte sich der zuständige Einzelrichter überzeugt. Er erklärte zudem, dass sich die Darstellungen des Opfers und des Imams nicht zu einem harmonischen Mosaik zusammengefügt hätten. Das Gericht sprach dem Beschuldigten eine Genugtuung von 250 Franken zu. Ob es nun zu einem neuen Strafverfahren gegen den geständigen Mann kommen wird, liess der Richter allerdings noch offen.

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