Apotheker dürfen neu gegen Grippe impfen

Aktualisiert

Kanton ZürichApotheker dürfen neu gegen Grippe impfen

Apotheker im Kanton Zürich können ab sofort gewisse Impfungen auch ohne ärztliche Verschreibung vornehmen. Vorausgesetzt, sie haben eine entsprechender Bewilligung.

Mit entsprechender Bewilligung können Zürcher Apotheker ab sofort auch gegen Grippe impfen.

Mit entsprechender Bewilligung können Zürcher Apotheker ab sofort auch gegen Grippe impfen.

Die Liberalisierung wird laut Mitteilung vom Mittwoch vom Apothekerverband und von der Ärztegesellschaft unterstützt. Der Regierungsrat hat die Verordnungsänderung rückwirkend auf den 1. September 2015 in Kraft gesetzt.

Die Bewilligungen werden von der kantonalen Heilmittelkontrolle erteilt. Bis heute seien 14 Gesuche eingegangen, heisst es in der Mitteilung. Jene Apothekerinnen und Apotheker, die die Voraussetzungen erfüllen, erhalten die Bewilligung ab sofort zugestellt.

Beschwerde eingegangen

Sie dürfen danach auch ohne ärztliche Verschreibung gesunde Personen ab 16 Jahren gegen Grippe und gegen Frühsommer-Meningo-Enzephalitis (Hirnhautentzündung nach Zeckenbiss) impfen. Zugelassen sind ausserdem Hepatitis-Folgeimpfungen, sofern die erste Impfung durch eine Ärztin oder einen Arzt erfolgt ist.

Der Regierungsrat hatte die Änderung der Verordnung über die universitären Medzinalberufe bereits am 27. Mai 2015 beschlossen. Dagegen war eine Beschwerde eingegangen. Nachdem das Zürcher Verwaltungsgericht ihr am 28. August die aufschiebende Wirkung entzog, konnte der Regierungsrat die geänderte Verordnungsbestimmung in Kraft setzen. (sda)

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