Zürich Kreis 4Gilt ein Parkplatz, wenn die Markierung fehlt?
Die Parkuhr war in Betrieb und darum hat ein BMW-Fahrer auf einem Parkplatz parkiert, der wegen des neuen Asphalts nicht markiert war – ein Fall für den Stadtrichter.
Der Fall ist kompliziert. Wie so oft parkierte V.G.* seinen BMW an einem Abend im Mai im Zürcher Kreis 4 auf einem öffentlichen Parkplatz an der Brauerstrasse. Weil letztere neu asphaltiert wurde, fehlte die weisse Bodenmarkierung allerdings. «Da ich den Ort bestens kenne und weiss, wo das Parkfeld mit der Nummer 10 ist, stellte ich mein Auto dennoch ab», sagt G.
Wie es sich gehört, bediente G. auch die Parkuhr. Diese war nicht abgedeckt. Um 20.44 Uhr habe er einen Franken eingeworfen. «Das reicht, denn ab 21 Uhr ist das Parkieren gratis.» Umso mehr staunte G., als er nach der Arbeit zu seinem Auto zurückkehrte. An der Frontscheibe klebte eine Anzeige. Will heissen: Der Stadtrichter wird über die Höhe der Busse befinden. Das Vergehen: Parkieren im Halteverbot. Dieses gilt für den ganzen Strassenabschnitt – ausgenommen die Parkplätze.
«Niemals Rettungsachse versperrt»
G. war nicht der Einzige: Mehrere weitere Automobilisten kassierten ebenfalls Strafzettel. Sie hatten unter anderem auf der anderen Strassenseite parkiert, normalerweise blaue Zone. Auch hier fehlte zum Teil die Markierung wegen der Bauarbeiten. Der Unterschied: Sie alle erhielten Ordnungsbussen à 120 Franken. Sprich: Sie kommen glimpflicher davon als G.
Das stört den aber noch am wenigsten: «Ich wundere mich schon sehr über die Begründung – wir hätten im Halteverbot parkiert.» So seien die Blaue-Zone-Parkplätze zum Teil noch eingezeichnet gewesen, «und mein Auto hat niemals eine Rettungsachse versperrt». Er habe Fotos, die das beweisen würden.
Laut Polizei im Halteverbot
Trotzdem sieht man den Fall bei der Stadtpolizei Zürich anders: «Gemäss Auskunft der Polizeipatrouille stand das Auto ausserhalb des Parkfeldes, nämlich dort, wo gemäss Tafel ein Halteverbot gilt», sagt Medienchef Marco Cortesi.
Und warum muss G. beim Stadtrichter antraben? «In jener Nacht kamen zwei Patrouillen an besagtem Ort vorbei», so Cortesi. Die erste Patrouille habe noch eine Ordnungsbusse ausgestellt. «Weil das Auto bei der zweiten Patrouille immer noch da war, folgte danach eine Anzeige.» Die anderen Autos seien sowieso erst von der zweiten Patrouille gebüsst worden.
Unklar ist: Gilt das Halteverbot des Kehrplatzes auch für die Parkplätze, wenn diese nicht oder nur zum Teil eingezeichnet sind? Und: Müsste die Stadt in einem solchen Fall die Parkuhr abdecken? Um solche Fragen wird sich nun der Stadtrichter kümmern müssen, denn G. will sich gegen die Anzeige wehren: «Was hier abläuft, ist einfach unfair.»
*Name der Redaktion bekannt