Versuch mit gentechnisch veränderten Apfelbäumen

Aktualisiert

Bund sagt JaVersuch mit gentechnisch veränderten Apfelbäumen

Der Bund hat einen Feldversuch mit gentechnisch veränderten Apfelbäumen in Zürich teils bewilligt. Diese sollen resistenter gegen Feuerbrand sein. Pollenflug will man verhindern.

Der Feldversuch soll im Frühling auf der «Protected Site» in Reckenholz ZH beginnen und höchstens sechs Jahre dauern. Das Gesuch dafür war vom Kompetenzzentrum des Bundes für landwirtschaftliche Forschung Agroscope Anfang Oktober 2015 eingereicht worden, wie das Bundesamt für Umwelt (BAFU) am Dienstag mitteilte.

Die beim Versuch zu verwendende Apfellinie wurde von Forschenden der ETH Zürich entwickelt. Sie haben mit gentechnischen Methoden ein Gen aus dem sibirischen Holzapfel, das eine Resistenz gegen Feuerbrand verleiht, in die kultivierte Apfelsorte «Gala Galaxy» eingebracht. Diese bereits im Labor getesteten sogenannten cisgenen Apfelpflanzen wiesen laut Agroscope eine gute Resistenz gegen den Krankheitserreger auf.

Die eigentlichen Infektionsversuche mit dem Feuerbranderreger würden im Labor stattfinden. Hauptziel des Freisetzungsversuchs sei es, herauszufinden, wie sich diese gegen die Krankheit resistenten Apfelpflanzen im Feld verhielten und wie sich die Einführung dieses Cisgens auf die Umwelt auswirke. Die Versuche würden auch einen Beitrag zur Erforschung der Biosicherheit leisten, heisst es.

Blüten müssen weg

Weil die Versuchspflanzen in der Schweiz einen Kreuzungspartner haben, der Pollen durch Insekten über weite Distanzen verbreitet werden kann und allfällige Kreuzungen von herkömmlichen und cisgenen Pflanzen gedeihen könnten, sei das Verhindern solcher Auskreuzungen besonders wichtig. Das BAFU habe deswegen verfügt, dass die Blüten der cisgenen Apfelpflanzen bis auf Weiteres vollständig entfernt werden müssten.

Zusätzlich zur Entfernung der Blüten müsse Agroscope Auflagen einhalten, die weitgehend mit jenen früherer Freisetzungsversuche in der Schweiz vergleichbar seien. Dazu gehörten etwa Sicherheitsmassnahmen vor Ort wie beispielsweise Zäune, die Vernichtung gentechnisch veränderter Pflanzen sowie die Überwachung der Versuchsparzellen. Zudem müssten Einsatz- und Notfallpläne für den Fall ausserordentlicher Ereignisse präsentiert werden.

Heute besteht in der Schweiz für den Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen zu Forschungszwecken eine Bewilligungspflicht. Die landwirtschaftliche Produktion ist wegen des Gentech-Moratoriums bis Ende 2017 verboten. (sda)

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