Chilli's-HotelDrei Jahre teilbedingt für räuberische Prostituierte
Das Bezirksgericht hat eine Ex-Prostituierte des Zürcher Milieu-Hotels Chilli's zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt. Sie betäubte ihre Freier und nahm sie aus.
Im ersten grossen Strafprozess um die Chilli's-Affäre hat das Bezirksgericht Zürich am Mittwoch eine 40-jährige Brasilianerin wegen mehrfachen Raubes, mehrfachen Diebstahls, Erpressung, Wuchers und weiterer Nebendelikte zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt. Die Hälfte davon bedingt, bei einer Probezeit von zwei Jahren.
Die Beschuldigte wurde nach ihrer Festnahme im November 2013 im letzten Juli aus der Haft entlassen und hat damit 592 Tage der Strafe bereits verbüsst. Die Verhandlung fand im abgekürzten Rahmen statt. Das bedeutet, dass sich die Parteien schon vor dem Prozess auf einen Urteilsvorschlag geeinigt hatten und keine Plädoyers mehr stattfanden.
Freier betäubt und ausgenommen
Aufgrund des umfassenden Geständnisses der früheren Prostituierten war der Sachverhalt vor Gericht nicht bestritten. Demnach hatte die Brasilianerin ab Herbst 2012 ein Jahr lang ein halbes Dutzend Freier im Chilli's-Hotel verführt, mit Schlaftabletten betäubt und finanziell ausgenommen. Die heute arbeitslose Frau galt als Drahtzieherin und arbeitete mit einigen Berufskolleginnen eng zusammen. Eine der Frauen war beispielsweise mit der Aufgabe betraut, die PIN-Codes der angetrunkenen Opfer ausfindig zu machen.
Nachdem die Geschädigten eingeschlafen waren, konnte die Beschuldigte deren Kreditkarten behändigen und damit ihre Konten plündern. Der gesamte Deliktsbetrag bei sechs geprellten Freiern betrug insgesamt 75'200 Franken. Ein Teil der Gelder floss dem damaligen Chilli's-Chef Samir Y. zu. In einem Fall setzte die Beschuldigte nach einer Liebesnacht einen Freier unter Druck, da er angeblich eine Party mit Transsexuellen und Kokain für 4000 Franken bestellt hätte. Was die Staatsanwaltschaft als Erpressung einstufte.
Heute auf Arbeitssuche
Die verheiratete Beschuldigte gab vor Gericht alles zu und führte aus, dass sie einen Job im Reinigungsbereich suche. Sie hinterliess vor den Schranken einen gepflegten und gefassten Eindruck. Sie führte aus, dass sie trotz der drohenden Ausschaffung weiter in der Schweiz leben wolle.
Das Gericht liess es dabei bewenden. Es verzichtete auf eine Befragung zur Sache und auf einen Kommentar während der Urteilseröffnung. Klar war nur, dass es den Urteilsvorschlag absegnete. Damit wurde die Frau verpflichtet, mehreren Freiern Schadenersatz von insgesamt 32'000 Franken zu bezahlen.