«Dein Kopf sieht aus wie ein Geodreieck»

Aktualisiert

S-Bahn-Attacke«Dein Kopf sieht aus wie ein Geodreieck»

Weil er einen Scherz nicht ertrug, prügelte ein FCZ-Hooligan einen Ex-Schulkollegen spitalreif. Nun ist der Schläger verurteilt worden.

A. Szenogrady
von
A. Szenogrady
Zur folgenschweren Attacke kam es in einem Nachtzug der Zürcher S-Bahn.

Zur folgenschweren Attacke kam es in einem Nachtzug der Zürcher S-Bahn.

Keystone/Gaetan Bally

Die brutale Attacke des heute 20-jährigen Beschuldigten ereignete sich am 19. April 2015 in einem Zug der Linie SN8. Der junge Schweizer aus Wädenswil befand sich mit einem ehemaligen Schulkollegen auf dem Heimweg. Es war bereits zwei Stunden nach Mitternacht, als sich der Begleiter einen Scherz erlaubte.

«Dein Kopf sieht aus wie ein Geodreieck», sagte er zu seinem Kollegen. Worüber der offenbar empfindliche Beschuldigte nicht lachen konnte und seinen Kollegen aufforderte, mit solchen Sprüchen aufzuhören. Der Privatkläger dachte jedoch nicht daran und sagte nochmals: «Geodreieck!»

Gesicht fünfmal gegen Knie geschlagen

Nun hatte der Beschuldigte genug. Der FCZ-Hooligan packte laut einem jetzt eröffneten Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Limmattal/Albis seinen ehemaligen Schulkollegen mit beiden Händen am Kopf und schlug dessen Gesicht gleich fünfmal gegen sein Knie. Weiter schlug er ihm die Faust mit voller Wucht ins Gesicht.

Der Geschädigte erlitt erhebliche Verletzungen: Im Urteil ist von einem blauen Auge, Nasenbluten, Schmerzen am linken Ohr, aufgeschwollenen Lippen sowie Schwellungen an beiden Augen die Rede.

«Ich werde dir den Rücken brechen»

Mit diesem Vorfall war es aber noch nicht vorbei. Neun Tage später warnte der Wädenswiler den Geschädigten via WhatsApp davor, ihn erneut zu provozieren: «Andernfalls werde ich dir den Rücken brechen.» Woraufhin der eingeschüchterte Geschädigte die Polizei einschaltete.

Die Staatsanwaltschaft Limmattal/Albis hat nun den bereits vorbestraften FCZ-Hooligan nicht nur wegen Körperverletzung, sondern auch wegen Drohung für schuldig befunden. Sie setzte eine bedingte Freiheitsstrafe von sechs Monaten als Strafe fest. Bei einer Probezeit von drei Jahren. Zudem soll der Angreifer eine Busse von 500 Franken sowie die Verfahrenskosten von 1500 Franken bezahlen. Nicht zuletzt wurde der Täter mit dem rechtskräftigen Entscheid verpflichtet, dem Opfer ein Schmerzensgeld von 500 Franken zu bezahlen.

Deine Meinung zählt