Russe rammt Kollege Metallstange in den Anus

Aktualisiert

Bezirksgericht ZürichRusse rammt Kollege Metallstange in den Anus

Als Rache für einen sexuellen Übergriff hat ein Russe seinem Kollegen eine mit Butter beschmierte Metallstange in den Anus eingeführt. Nun muss er über fünf Jahre ins Gefängnis.

A. Szenogrady
von
A. Szenogrady
Das Bezirksgericht Zürich verurteilte einen Russen zu einer Gefängnisstrafe von fünf Jahren und drei Monaten.

Das Bezirksgericht Zürich verurteilte einen Russen zu einer Gefängnisstrafe von fünf Jahren und drei Monaten.

Keystone/Christian Beutler

«Man kann fast schon von einer Pfählung sprechen», blickte die Gerichtsvorsitzende Maya Knüsel während der Urteilseröffnung vom Dienstag auf den 25. Mai 2013 zurück. Damals trank sich der heute 27-jährige Russe in Zürich-Altstetten zusammen mit einem Landsmann einen mächtigen Rausch an und konsumierte auch Heroin.

Die beiden Osteuropäer suchten am Nachmittag die Wohnung eines abwesenden Kollegen auf, wo sie zunächst einschliefen. Plötzlich wachte der Beschuldigte auf und bemerkte dabei, dass sein Kollege an ihm Oralverkehr ausübte. «Ich habe ihm vertraut, und dann das», erinnerte sich der Täter zurück. Fest steht, dass er sich aufgrund des unerwarteten sexuellen Übergriffs massiv in seiner Ehre verletzt fühlte und sogleich zu einer brutalen Racheaktion überging.

Rache mit einer Metallstange

Die Anklageschrift schilderte, wie der Beschuldigte dem Geschädigten zunächst mehrere wuchtige Faustschläge ins Gesicht versetzte und ihm das Nasenbein brach. Dann entschloss er sich, seinen Kollegen für seine homosexuelle Handlung auch symbolisch zu demütigen. Dabei holte er aus einem Schrank eine Metallstange hervor und strich diese mit Butter ein.

Darauf führte er den Stab in den Anus des benommenen und wehrlosen Privatklägers ein. Dieser erlitt dabei schwere Darmverletzungen. Nach diesem Racheakt kam der Schläger wieder zu Sinnen und lieferte seinen lebensgefährlich verwundeten Begleiter in einem Zürcher Spital ab. Während die Ärzte das Leben des Opfers retten konnten, setzte sich der Täter ins Ausland ab.

«Überlegt, quälerisch und boshaft»

Um seinen kleinen Sohn wiederzusehen, reiste der gesuchte Russe im letzten August mit gefälschten Papieren wieder in die Schweiz ein und wurde prompt von der Polizei erwischt. Das hatte zur Folge, dass er sich jetzt wegen schwerer Körperverletzung, Schändung , Körperverletzung und der Fälschung von Ausweisen am Bezirksgericht Zürich verantworten musste.

Staatsanwalt Markus Oertle verlangte nicht nur eine hohe Freiheitsstrafe von fünf Jahren und drei Monaten, sondern auch den Widerruf von zwei Vorstrafen von elf Monaten sowie 31 Tagen Gefängnis. «Der Beschuldigte hat überlegt, quälerisch und boshaft gehandelt», plädierte Oertle. Anders sah es Verteidiger Raphael Camp, der wegen sexueller Nötigung eine erheblich mildere Strafe von 18 Monaten teilbedingt forderte. Er erinnerte daran, dass zunächst das Opfer seinen Mandanten geschändet habe, weshalb eine Art Notwehrlage vorgelegen sei.

Erhebliches Tatverschulden

Das Gericht folgte zum Schluss umfassend den Anträgen der Staatsanwaltschaft. Von einer Notwehr könne beim Einsatz der Metallstange gar keine Rede mehr sein, führte die Vorsitzende Knüsel aus und sprach von einem erheblichen Tatverschulden. Gerade die Tatsache, dass der Täter die Stange mit Butter beschmiert habe, zeige auf, dass er sich der Gefährlichkeit seines Tuns genau bewusst gewesen sei, befand die Richterin.

Der Beschuldigte wurde daher mit über fünf Jahren Gefängnis bestraft. Hinzu kamen die beiden widerrufenen Vorstrafen von rund einem Jahr. 196 Tage Haft hat der arbeitslose Russe bereits verbüsst. Allfällige finanzielle Abfindungen für das Opfer waren bei der Urteilseröffnung kein Thema mehr. Es soll sich heute wieder in Russland aufhalten. Der verurteilte Beschuldigte, der Sohn eines russischen Geheimdienst-Offiziers, kann Berufung

gegen den Entscheid einlegen.

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