Zürcher ObergerichtPädophiler schaut Manga-Kinderpornos in der Zelle
Der bekennende Pädophile Beat Meier steht erneut vor Gericht. Mit einem geschmuggeltem Modem konnte er im Gefängnis Kinderpornografie konsumieren.
Seit 1993 sitzt Beat Meier im Gefängnis – seit 1998 ist er gar verwahrt. Er missbrauchte die zwei Söhne seiner damaligen Frau im damaligen Alter von sieben und zehn Jahren massiv sexuell. Im Frühjahr 1993 wurde er in Frankreich verhaftet und an die Schweiz ausgeliefert. Seither sitzt der heute 70-Jährige im Gefängnis
Trotzdem fand Meier einen Weg, um seine Zuneigung zu sexuellen Handlungen mit Kindern zu befriedigen: Nachdem ein Freund von Meier ein Modem und eine SIM-Karte in die Justizvollzugsanstalt Pöschwies geschmuggelt hatte, lud der Pädophile pornografische Mangas herunter. Die Comics, die Meier im Juli 2012 konsumiert hat, zeigen unter anderem Erwachsene bei sexuellen Handlungen mit Kindern.
Modem in PC-Tastatur versteckt
Meier versteckte das Modem, mit dem er sich ins Internet einwählen konnte, in der PC-Tastatur. Der Gefängnisaufsicht fiel jedoch auf, dass aus seiner Zelle Mobilfunksignale gesendet wurden und fand das Equipment.
Das Bezirksgericht Dielsdorf hatte ihn deshalb im vergangenen Jahr wegen des Besitzes von harter Pornografie zu einer unbedingten Geldstrafe verurteilt. Dagegen ging Meier in Berufung.
75 Tagessätze an 10 Franken
Das Zürcher Obergericht bestätigte das Urteil der Vorinstanz am Montag: Die Indizien zeigten klar die Schuld von Beat Meier, urteilte das Obergericht. Auch habe er grosse Anstrengungen unternommen, gewisse Inhalte zu verschleiern. «Es war Ihnen bewusst, dass heikle Daten darauf abgespeichert sind», sagte der Richter bei der Urteilsverkündung zum Beschuldigten. Es verurteilte Meier wegen Pornografie zu einer unbedingten Geldstrafe von 75 Tagessätzen zu 10 Franken.
Da nicht bewiesen werden kann, ob Meier die pornografischen Manga-Comics selbst heruntergeladen und gespeichert hat, ist er nur wegen des Besitzes schuldig.
Anwalt forderte Freispruch
Meiers Verteidiger hingegen forderte vergeblich einen Freispruch. Er argumentierte unter anderem damit, dass nicht klar sei, seit wann die Daten auf der Speicherkarte seien. Deshalb könne auch eine Drittperson, beispielsweise die Gefängnisaufsicht, nach der Beschlagnahmung des Sticks die Daten hochgeladen haben.
Es sei zudem nicht klar, ob sein Mandant wusste, dass die Bilder auf der Speicherkarte waren oder nicht. Das Gutachten, auf dem die Anklage basiert, werfe Fragen auf, die nicht beantwortet würden. Meier sei deshalb in dubio pro reo freizusprechen.
Mitglied der Schweizer Pädophilen-Gemeinschaft
Meier erhitzte bereits Ende der 1980er-Jahre als überzeugter Anhänger von sexuellen Handlungen mit Kindern die Gemüter. Er war auch führendes Mitglied der Schweizerischen Arbeitsgemeinschaft für Pädophile (SAP). Die Organisation hatte das Ziel, Pädophilie gesellschaftsfähig zu machen. (sda)