ZürichHier dürfen Mieter nicht mal auf Balkonen rauchen
Wer hier einzieht, hat ausgeraucht: Erstmals vermietet eine Zürcher Genossenschaft 40 neue Wohnungen nur an Nichtraucher.
Ein Gebäude, 40 Wohnungen und ein striktes Verbot: Wer in das Haus A der Siedlung Eyhof in Albisrieden ZH, die von der Baugenossenschaft Schönheim (BGS) betrieben wird, einziehen will, muss Nichtraucher sein, berichtet der «Tages-Anzeiger». Denn dort gilt striktes Rauchverbot, und zwar nicht nur in der Wohnung, sondern auch im Treppenhaus, auf dem Balkon und in der Tiefgarage.
Laut Rolando Verardo, Präsident BSG stösst das Nichtraucherhaus auf grosses Interesse: «Wir hätten problemlos drei solche Häuser bauen und vermieten können.»
Zuerst Verwarnung, dann Kündigung
Auf keinen Fall wolle man mit diesem Angebot die Raucher diskriminieren, sagt Verardo. Aber in den vergangenen Jahren seien bei der BGS-Mieterschaft immer wieder Konflikte zwischen Rauchern und Nichtrauchern aufgetreten.
Was geschieht, wenn der Mieter sich nicht ans Rauchverbot hält? «Alle Mieter haben eine Nichtrauchervereinbarung unterschrieben, die ein Bestandteil des Mietvertrags ist. Wer dagegen verstösst, wird zuerst verwarnt.», sagt der BGS-Präsident. Wer wiederholt das strikte Rauchverbot missachtet, dem wird der Mietvertrag gekündigt.
Kritisch beurteilt der Mieterverband Zürich das Nichtraucherhaus. «Das ist ein sehr starker Eingriff in die Lebensgestaltung eines Mieters», sagt Sprecher Walter Angst. Wenn man ein solches Konzept weiterdenken würde, gebe es künftig immer mehr Mieter, die überhaupt keine Wohnung mehr finden würden, weil sie nicht in ein gängiges Schema passen würden.
Übernommen vom «Tages-Anzeiger», bearbeitet von 20 Minuten.