Güggeli-Express stellt nur Schweizer ein

Publiziert

Job-InseratGüggeli-Express stellt nur Schweizer ein

Der Güggeli-Express sucht per Inserat einen «Grilleur mit Schweizer Staatsbürgerschaft». Ein Argument der Geschäftsführerin ist, dass sie nicht Hochdeutsch sprechen will.

von
som

Ein «Grilleur mit Schweizer Staatsbürgerschaft» wird gesucht: So lautet der Titel eines Stelleninserats. Aufgegeben hat es Marguerite Strobel, Geschäftsführerin des Güggeli-Express, im «Zürcher Oberländer». Das Unternehmen mit Sitz in Nürensdorf macht Millionenumsätze mit über einem Dutzend Güggelibrat-Mobilen, hauptsächlich im Kanton Zürich.

Das Inserat sei aber überhaupt nicht ausländerfeindlich, sagt Strobel zum «Tages-Anzeiger». Es gehe lediglich darum, die Zahl der untauglichen Zuschriften gering zu halten. Oft werde der Job des Güggelibraters unterschätzt. «Dabei ist das eine anspruchsvolle Arbeit.» Gesucht werden Personen, die selbstständig arbeiten mögen, «erfolgsorientiert und grundehrlich» sind und auch «etwas flexibel».

«Ich will mit meinen Mitarbeitern nicht Hochdeutsch sprechen»

Weiter verkaufe man mit Schweizer Grill-Güggeli ein heimisches Produkt, so Strobel: «Da will ich mit meinen Mitarbeitern nicht Hochdeutsch sprechen müssen.» Würde sie einem Schwarzen mit breitem Züritüütsch und Schweizer Pass ebenfalls eine Chance geben? Dazu wollte sich Strobel nicht äussern. «Diese Situation hatte ich noch nie», sagte sie zur Zeitung.

Andere sind nicht so streng. So beschäftigt etwa der Gastronom Michel Péclard am Grill der Stadtzürcher Pumpstation am See den gebürtigen Pakistaner Baba. Dieser hat zwar mittlerweile einen Schweizer Pass, der «Tages-Anzeiger» bezeichnet ihn aber trotzdem als den «berühmtesten Ausländer». Péclard findet das Stelleninserat des Güggeli-Express bedenklich: «Ich kann mir nicht erklären, weshalb die Staatsbürgerschaft irgendeine Rolle spielen sollte.»

Inserat ist «hoch problematisch»

Für «hoch problematisch» hält das Inserat Thomas Geiser, HSG-Professor und Experte für Arbeitsrecht: Es gebe aber kein allgemeines Diskriminierungsverbot im schweizerischen Recht. «Bezüglich Europäern gibt es zwar ein Diskriminierungsverbot mit Bezug auf den Arbeitsmarkt.» Ob sich dieses auch auf ein Stelleninserate beziehe oder erst von der Bewerbung an, sei aber fraglich.

«Vollständig untauglich» sei die Argumentation des Güggeli-Express, findet Geiser. «Dialektkenntnisse können zwar ohne weiteres verlangt werden.» Diese hätten aber nur einen sehr beschränkten Zusammenhang mit der Staatsbürgerschaft. «Wenn es um die Dialektkenntnisse ginge, müsste dies im Inserat verlangt werden, nicht die Staatsbürgerschaft.»

Einen Tipp gibt Geiser den interessierten Grilleuren mit ausländischer Staatsbürgerschaft noch auf den Weg: «Meldet sich jemand ohne Schweizer Staatsbürgerschaft und kommt dies erst nach der Anstellung heraus, wäre eine anschliessende Kündigung missbräuchlich.»

Deine Meinung zählt