Wärterin befreit Häftling und flieht mit ihm

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Gefängnis Limmattal ZHWärterin befreit Häftling und flieht mit ihm

Einem wegen Vergewaltigung verurteilten Syrer (27) ist in der Nacht auf den 9. Februar 2016 die Flucht aus dem Gefängnis Limmattal gelungen. Seine Aufseherin (32) half ihm dabei.

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Blick auf das Gefängnis Limmattal, aufgenommen im September 2013.

Blick auf das Gefängnis Limmattal, aufgenommen im September 2013.

Keystone/Ennio Leanza

Im Gefängnis Limmattal hat sich in der Nacht vom Montag, 8. Februar 2016, auf den Dienstag eine Flucht ereignet. Gemäss bisherigen Erkenntnissen hat eine 32-jährige Aufseherin um Mitternacht einen 27-jährigen aus Syrien stammenden Gefangenen aus seiner Zelle befreit und ist mit diesem gemeinsam aus dem Gefängnis geflohen.

Wie das Amt für Justizvollzug mitteilt, wurde der Gefangene wegen Vergewaltigung zu vier Jahren verurteilt. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Details zur Flucht will das Amt für Justizvollzug aus Angst vor Nachahmung nicht preisgeben. Die Kantonspolizei hat eine Fahndung ausgelöst. Es bestehen Hinweise, dass die beiden Flüchtigen sich ins Ausland abgesetzt haben.

«Eine Betreuerin geht eine gewisse Nähe ein»

Staatsanwaltschaft, Kantonspolizei und das Amt für Justizvollzug klären nun den Sachverhalt. «Klar ist, dass in diesem Fall der Risikofaktor Mensch die entscheidende Rolle spielte», sagt Rebecca de Silva, Mediensprecherin beim Amt für Justizvollzug. «Eine Betreuerin setzt sich eingehend mit den Insassen auseinander und geht eine gewisse Nähe ein.» Bislang sei jedoch nicht bekannt, dass es zwischen der Betreuerin und dem Häftling eine Liebesbeziehung gab.

Die Infrastruktur und Technik des Gefängnisses könne nicht für den Ausbruch verantwortlich gemacht werden, sagt de Silva. «Seit der Errichtung des Gefängnis Limmattal im Jahr 2010 ist es noch zu keinem Ausbruchsversuch gekommen.» Sowieso seien Gefängnisausbrüche im Kanton Zürich selten: In den letzten zwölf Jahren hat es laut de Silva lediglich zwei gegeben. «Beide ereigneten sich im Jahr 2010. Im ersten Fall kehrte der Häftling nach einer Woche freiwillig zurück.» Der andere Flüchtige habe nach einem Monat wieder verhaftet werden können.

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