15-Jährige erhält keine Strafe wegen Pornografie

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«Ice-Tea»-Video15-Jährige erhält keine Strafe wegen Pornografie

Die 15-jährige Zürcherin, die sich für das «Ice-Tea»-Video bei sexuellen Handlungen gefilmt hat, wird nicht bestraft. Das Verfahren gegen sie wurde eingestellt.

Marco Lüssi
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Marco Lüssi
Die 15-Jährige, die sich für das «Ice-Tea»-Video gefilmt hat, wird nicht wegen Herstellung von verbotener Pornographie bestraft.

Die 15-Jährige, die sich für das «Ice-Tea»-Video gefilmt hat, wird nicht wegen Herstellung von verbotener Pornographie bestraft.

Das Video einer 15-Jährigen, die gefilmt hatte, wie sie sich mit einer Eisteeflasche befriedigte, machte im letzten Dezember auf den Pausenplätzen die Runde. Rasend schnell verbreitete sich das «Ice-Tea»-Video per Facebook und WhatsApp, nachdem der Ex-Freund des Mädchens es ins Internet gestellt hatte.

Die zuständige Zürcher Jugendanwaltschaft eröffnete daraufhin ein Verfahren gegen die Teenagerin. Der Vorwurf: Weil sie noch nicht 16 Jahre alt sei, handle es sich bei dem Video um verbotene Pornografie, deren Herstellung unter Strafe gestellt ist. Dieses Verfahren ist nun eingestellt worden, wie Beat Fritsche, Sprecher der Jugendanwaltschaften des Kantons Zürich, gegenüber 20 Minuten sagt. Dieser Entscheid sei bereits rechtskräftig.

«Sie leidet noch heute»

Für die Einstellung wurde ein Artikel des Jugendstrafrechts angewendet, der es möglich macht, auf eine Bestrafung zu verzichten, wenn ein Jugendlicher von den unmittelbaren Folgen seiner Tat so schwer betroffen ist, dass eine Strafe unangemessen wäre. Dies sei bei der jungen Frau der Fall gewesen, so Fritsche: «Sie wurde durch die grosse Verbreitung des Videos schwer getroffen, zudem wurde sie beschimpft und beleidigt.» Noch heute leide das Mädchen unter den Folgen.

Stephan Oetiker, Direktor von Pro Juventute, begrüsst den Entscheid der Jugendanwaltschaft: «Das Mädchen ist das Opfer und es ist darum richtig, dass keine strafrechtlichen Konsequenzen folgen.» Von Cybermobbing betroffene Jugendliche litten extrem und brauchten in erster Linie Unterstützung. «Jetzt hoffen wir, dass der Fall für viele andere eine Signalwirkung hat und Mädchen und junge Frauen künftig vorsichtiger sind, wenn es darum geht, Bilder von sich zu veröffentlichen.» Bei Pro Juventute rate man Jugendlichen immer: «Überleg dir, ob du ein Foto oder Film deiner Mutter zeigen würdest, bevor du etwas ins Netz stellst.»

Mehrere Jugendliche für Besitz des Sex-Videos bestraft

Nicht straffrei gingen mehrere Jugendliche aus den Kantonen Aargau und Zürich aus, denen nachgewiesen werden konnte, dass sie das «Ice-Tea»-Video auf ihrem Handy hatten: Sie wurden wegen Besitzes von Kinderpornografie zu Arbeitseinsätzen verurteilt.

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