Polizei hat an Tanzdemo alles richtig gemacht

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Obergericht ZürichPolizei hat an Tanzdemo alles richtig gemacht

An der Tanzdemo in Winterthur kam es zu einem umstrittenen Polizeieinsatz, bei dem eine Frau verletzt wurde. Trotzdem haben die Beamten laut Obergericht richtig gehandelt.

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In Winterthur hatten sich am 21. September 2013 gegen 21 Uhr rund 300 Menschen zu einer Tanzdemo versammelt.
Sie wussten genau, was in Winterthur alles verloren war - und was es für eine gute Tanzdemo brauchte.
Die Polizei umstellte den gesamten Bahnhofplatz kurz nach 21 Uhr und riegelte vor allem Fluchtwege in Richtung Marktgasse, Technikumstrasse und Bahnhof ab.
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In Winterthur hatten sich am 21. September 2013 gegen 21 Uhr rund 300 Menschen zu einer Tanzdemo versammelt.

Leser-Reporter

Ein Prozess gegen die Polizisten, die bei der Winterthurer Tanznacht im Einsatz waren, wird es sehr wahrscheinlich nicht geben. Denn das Zürcher Obergericht stützt die Darstellung der Polizei in seinem jüngsten Beschluss. Laut dem «Landboten» ist es salopp gesagt der Meinung, dass die Polizei damals alles richtig gemacht hat.

Im Herbst 2013 war es an der linksgerichteten Tanzdemo zu gewalttätigen Auseinandersetzungen zwischen Teilnehmern und der Polizei gekommen. Eine Demonstrantin wurde damals schwer am Auge verletzt, heute hat sie laut der Zeitung darauf nur noch eine Sehkraft von 20 Prozent. Die damals 19-Jährige machte Gummischrott der Polizei für ihre Verletzungen verantwortlich.

«Unbefangenheit der Untersuchungsbehörden ist fraglich»

Diese Darstellung fand aber schon der Staatsanwalt höchst unwahrscheinlich – das Gericht ist gleicher Meinung. Ein Ellbogen- oder Stockstoss sei eher eine mögliche Ursache. Auch zeigt das vorhandene Bildmaterial die kritische Szene nicht, es gebe keine Hinweise darauf, dass ein Polizist in der Nähe der Frau stand. Reine Spekulation ist laut dem Gericht auch die Aussage der Frau, es könnten sich hinter einem Container oder einer Rampe Polizisten befunden haben.

Ein Urteil ist der Beschluss nicht. Das Gericht befasste sich vor allem mit der Frage, ob es überhaupt zu einem Prozess gegen beteiligte Polizisten kommen soll, was nun unwahrscheinlich scheint.

Die heute 22-jährige verletzte Frau ist sehr enttäuscht. Sie findet, dass die Unbefangenheit der Untersuchungsbehörden von Anfang an fraglich gewesen sei. «Wenn die Polizei das Verhalten der Polizei untersucht, kann von Neutralität keine Rede sein.» So sei sie in die Rolle gekommen, den Gummischrotschuss beweisen zu müssen, «und das mit dem Material, das mir die Polizei zur Verfügung stellt». Sie habe noch heute Schmerzen, verursacht durch die Überanstrengung des gesunden Auges.

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