Mann wegen Laser-Attacke auf Polizist verurteilt

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Premiere in ZürichMann wegen Laser-Attacke auf Polizist verurteilt

Erstmals hat die Zürcher Justiz den Urheber einer Laserpoint-Attacke wegen versuchter Körperverletzung verurteilt. Er hat den Laser auf die Augen eines Polizisten gerichtet.

A. Szenogrady
von
A. Szenogrady
Am Limmatquai wurde ein Kantonspolizist Opfer einer Laser-Attacke.

Am Limmatquai wurde ein Kantonspolizist Opfer einer Laser-Attacke.

Kein Anbieter/Google Streetview

Die gute Nachricht zuerst: Der betroffene Angehörige der Kantonspolizei Zürich hat den perfiden Angriff vom letzten September ohne bleibende Schäden überstanden. Zudem konnten die Fahnder den hinterhältigen Täter aus dem Kreis 1 unmittelbar nach dem Vorfall festnehmen. Beim heute 44-jährigen Schweizer handelte es sich um einen arbeitslosen Kokainkonsumenten, der unmittelbar neben der Limmat wohnt.

Der gebürtige Koreaner rauchte in der Tatnacht in seiner Wohnung zuerst Kokain und legte sich danach im oberen Stockwerk mit einem Laserpointer auf die Lauer. Offenbar suchte er sich sein Opfer willkürlich und wahllos aus. So war es etwa um 4.50 Uhr, als er einen Passanten auf dem Limmtquai wahrnahm und diesem auf der Höhe der Hausnummer 61 gezielt einen Strahl gegen das Gesicht richtete.

Sieben Laserpointer sichergestellt

Der Geschädigte wurde getroffen und spürte massive Schmerzen in seinem Auge. Zum Pech des Täters handelte es sich ausgerechnet um einen zivilen Angehörigen der Kantonspolizei Zürich, der sogleich seine Kollegen vom Posten Rathaus zu Hilfe rief.

Kurz danach konnte eine Patrouille den verdächtigen Mann in seiner Wohnung anhalten und auf den Polizeiposten mitnehmen. Die Fahnder konnten zudem beim Beschuldigten insgesamt sieben Laserpointer sicherstellen. Der aus Korea stammende Schweizer legte ein Geständnis ab und wurde nach einem Tag Haft wieder entlassen.

Zürcher Pilotentscheid

Der zuständige Staatsanwalt Markus Fasano hat jetzt den überführten Täter per Strafbefehl in einem Zürcher Pilotentscheid verurteilt. So wurde erstmals ein Urheber einer gefährlichen Laserpoint-Attacke von der Zürcher Justiz zur Rechenschaft gezogen. Laut dem rechtskräftigen Strafbefahl wurde der Beschuldigte wegen versuchter Körperverletzung sowie Kokainkonsums zu einer unbedingten Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu 30 Franken verurteilt.

Für das als Übertretung eingestufte Drogendelikt gab es zusätzlich eine Busse von 300 Franken. Neben der Geldstrafe von 3600 Franken und der Busse soll der Täter auch für die Verfahrenskosten von 1280 Franken aufkommen. «Der Beschuldigte hat billigend in Kauf genommen, dass sich der Geschädigte eine ernsthafte Verletzung an den Augen hätte zuziehen können», schrieb Fasano. Unbefriedigend ist allerdings, dass sich der Täter zu seinen eigentlich Motiven ausschwieg und somit der eigentliche Anlass für die fiese Attacke im Dunkeln bleibt.

Laserpointer auch ein politisches Thema

Aus dem Strafbefehl geht hervor, dass die sieben beschlagnahmten Laserpointer eingezogen und vernichtet werden sollen. Diese umstrittenen Geräte sind bereits ein politisches Thema. So haben schon die VBZ im letzten Jahr eine Kampagne gegen Laserpoint-Attacken zum Nachteil von Trampiloten gestartet. Zudem wird sich demnächst auch der Zürcher Kantonsrat mit der brisanten Angelegenheit befassen.

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