«Kondukteur schickte mich wegen Velo weg»

Aktualisiert

Pendler-Ärger«Kondukteur schickte mich wegen Velo weg»

Ein SBB-Passagier will mit seinem Velo von Chur nach Zürich. Trotz gültiger Abos wird ihm die Mitfahrt untersagt, denn nicht alle Züge transportieren Fahrräder.

von
rad

Er hatte einen gültigen Velo-Pass und ein GA. Trotzdem durfte SBB-Passagier D. K.* (30) neulich nicht mit dem Zug von Chur nach Zürich fahren. Schuld daran war sein Velo, das er bei sich hatte. K.: «Trotz des fast leeren Zuges, wurde es mir vom Kondukteur untersagt samt meines Bikes in Chur zuzusteigen. Dabei war das bisher nie ein Problem.» Besonders ärgerlich war es für ihn, weil er deswegen einen wichtigen Termin verpasst hat.

Die SBB sind trotz allem im Recht, wie Sprecher Daniele Pallecchi sagt. Denn beim besagten Zug handelt es sich um einen ICE der Deutschen Bahn. «Dieser verfügt über keine Velo-Abteile – deshalb ist der Velo-Selbstverlad nicht möglich», sagt Pallecchi.

Velo-Transport nicht generell möglich

Weil der Velo-Selbstverlad in einigen Zügen nicht erlaubt ist, rät Pallecchi den Reisenden, sich im Voraus zu informieren. So sind auf der Strecke Chur–Zürich auch im Railjet, dem Fernzug der Österreichischen Bundesbahnen, Fahrräder verboten. Vorsichtig muss man zudem in Intercity-Zügen sein. Im Allgemeinen ist der Velo-Transport zwar hier möglich, allerdings gibt es Ausnahmen, denn nicht alle Intercity-Züge befördern Velos. In Zürich etwa ist der Velo-Selbstverlad in den S-Bahnen und der Sihltal Zürich Uetliberg Bahn, während der Stosszeiten von montags bis freitags zwischen 6 und 8 Uhr sowie zwischen 16 und 19 Uhr, nicht möglich.

Nur selektiv den Transport von Velos auf dem Streckennetz zwischen Chur und Zürich zuzulassen, ist für SBB-Fahrgast K. allerdings mehr als unverständlich: «Insbesondere, weil sich Graubünden eigentlich als Mountainbike-Kanton etablieren will.»

Schlupfloch TranZbag

Ein Schlupfloch, das Velo-Verbot schweizweit zu umgehen, gibt es laut Pallecchi trotzdem und das ganz legal: der TranZbag. Das Vorderrad abgeschraubt und samt dem restlichen Velo in der übergrossen Tasche verstaut, gilt das Velo als Reisegepäck. Wer regelmässig mit seinem Velo Zug fährt, für den dürfte sich die Anschaffung eines TranZbag für 99 Franken durchaus lohnen. Denn so muss man nicht mal ein Velo-Billett lösen.

Eine Gebühr muss man hingegen in den Trams und Bussen innerhalb der Stadt Zürich zahlen, egal ob das Fahrrad in einem TranZbag verstaut ist oder nicht. «Da im öffentlichen Nahverkehr das Fahrgastaufkommen derart hoch ist, ist es nicht möglich, sperriges Gut dieser Art gratis zu befördern», sagt VBZ-Sprecherin Daniela Tobler. Zudem würden nur dann Velos transportiert, wenn genügend Platz vorhanden sei und diese niemanden störten.

*Name der Redaktion bekannt

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