«In meiner Wohnung ist es 15 Grad kalt»

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Defekte Heizung«In meiner Wohnung ist es 15 Grad kalt»

In einem Haus in Zwillikon ZH ist an Weihnachten die Heizung ausgefallen. Die Notheizung ist zu schwach, um alle Wohnungen warm zu halten.

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An Weihnachten stieg die Heizung in einer Liegenschaft in Zwillikon ZH aus. Der Kessel ist defekt. Deshalb muss die ganze Heizung ersetzt werden.
Die temporäre Notheizung bringt nicht die nötige Leistung. In den oberen Stockwerken ist es weiterhin kalt – zwischen 15 und 20 Grad.
Laut Rechtsprechung müssen 21 Grad gewährleistet sein.
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An Weihnachten stieg die Heizung in einer Liegenschaft in Zwillikon ZH aus. Der Kessel ist defekt. Deshalb muss die ganze Heizung ersetzt werden.

Leser-Reporter

Es war ein unerwünschtes Geschenk für die Mieter einer Liegenschaft am Hüttenweg 1 in Zwillikon: Am Weihnachtstag stieg die Heizung aus. Zwar wurde eine Notheizung installiert, doch deren Leistung reicht nicht aus, um das ganze Haus warm zu halten. «In unserer Wohnung war es am Donnerstagmorgen 15 Grad kalt», klagt eine 43-jährige Mieterin. Sie zahle nicht jeden Monat Miete, um wochenlang in einer kalten Wohnung zu sitzen.

Man habe ihr empfohlen, den Schwedenofen einzuheizen, doch sie möge nicht so viel Holz nach oben tragen. Ein Lift fehlt im Gebäude. «Ich habe von einem Nachbarn einen kleinen Elektroofen erhalten, mit dem ich die Wohnung jetzt etwas warm halte.» Wann die Heizung repariert werde, wisse sie nicht. «Die Verwaltung hat Betriebsferien.»

«Immerhin kann ich wieder waschen»

Es sei aber auch nicht neu, dass die Heizung saniert werden müsse. Man wisse schon seit Monaten, dass die Heizung Leckagen aufweist. Zudem könne man nicht waschen: «Die Notheizung hängt am Elektroanschluss der Waschmaschine.»

Bei der zuständigen Verwaltung heisst es, dass in diesem Fall alles gut abgelaufen sei. «Es ist der denkbar schlechteste Zeitpunkt für einen solchen Notfall», sagt der Geschäftsführer. Man habe reagiert und innerhalb von einem Tag eine Notheizung installiert. «Messungen im Haus ergaben am Donnerstag zwischen 17 und 20 Grad.»

Ersatz sei schwierig über die Festtage

Aus technischen Gründen habe man nicht einen leistungsstärkeren Ersatz anschliessen können. «Die Stromzufuhr in der Waschküche ist begrenzt.» Zusätzlich habe man den Mietern kleine Elektroöfen angeboten und empfohlen, die Schwedenöfen einzuheizen.

Ein Ersatz sei über die Festtage nicht innerhalb von wenigen Tagen möglich, weil der Heizkessel komplett ausgefallen ist, so der Geschäftsführer. «Viele Mieter haben dafür Verständnis.» Die neue Heizung sei schon bestellt. Wann die defekte Heizung ersetzt wird, ist aber noch nicht klar.

21 Grad müssen sichergestellt sein

Eine Temperatur von 15 Grad in der Wohnung sei sicher zu wenig, sagt Walter Angst, Sprecher des Mieterverbands Zürich. Die Rechtsprechung gehe davon aus, dass eine Raumtemperatur von 21 Grad sichergestellt werden muss. Alles, was darunter liegt, gelte als ungenügend. «Der Mieter muss sich sofort melden, hat aber Anspruch auf eine sofortige Behebung.» Eine gute Verwaltung habe für solche Fälle einen Notfalldienst organisiert.

Für die Zeit, in der es in der Wohnung zu kalt war, kann man eine Mietzinsreduktion einfordern: «Wie hoch der Anspruch ist, hängt im Einzelfall von der Dauer und der Höhe der Temperatur ab», erklärt Angst. Die Reduktion könne aber eher bescheiden ausfallen. Über die Weihnachtstage sei der Anspruch aber sicher höher als unter dem Jahr. «Bei 15 Grad im Winter kann es bis zu 50 Prozent geben, weil die Nutzung der Wohnung arg eingeschränkt ist.»

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