Gay-Callboy in Polizei-Falle gelockt

Aktualisiert

Bezirksgericht ZürichGay-Callboy in Polizei-Falle gelockt

Ein Callboy soll illegal käuflichen Sex im Web angeboten haben. Das Gericht sprach ihn jedoch frei, weil ein verdeckter Polizei-Ermittler «zu provokativ» vorgegangen war.

von
A. Szenogrady
Das Bezirksgericht Zürich schmetterte die bedingte Geldstrafe und die Busse ab.

Das Bezirksgericht Zürich schmetterte die bedingte Geldstrafe und die Busse ab.

Unter dem Decknamen StarWarsBoy bot ein 29-jähriger Kolumbianer auf einer einschlägig bekannten Internetseite Liebesdienste für Männer an. Und zwar laut Anklage gegen Bezahlung oder Geschenke – obwohl er nicht über die erforderliche Arbeitsbewilligung verfügte. Am vergangenen 9. März vereinbarte der Callboy einen flotten Dreier. Wobei einer der Kunden 100 Franken dafür bezahlen sollte.

Allerdings erlebte der Student eine böse Überraschung. Als er in einer Stadtzürcher Wohnung die beiden Männer empfing, stellte sich einer von ihnen plötzlich als Angehöriger der Kantonspolizei Zürich vor. Der Callboy war in die Falle eines verdeckten Ermittlers getappt und wurde verhaftet. Der Fahnder verzeigte den Liebesdiener. Mit der Folge, dass sich dieser letzte Woche am Bezirksgericht Zürich wegen Erwerbstätigkeit ohne Bewilligung sowie rechtswidrigen Aufenthaltes verantworten musste.

Bedingte Geldstrafe und Busse gefordert

Der Strafantrag lautete auf eine bedingte Geldstrafe von 45 Tagessätzen zu 30 Franken sowie auf eine Busse von 300 Franken. Vor den Schranken zeigte sich der Beschuldigte wortkarg und erklärte, dass er in Zürich lediglich Freunde besucht habe. Konkreter wurde sein Verteidiger Werner Greiner. Demnach wollte sein homosexueller Klient neue Leute kennen lernen und sexuelle Erfahrungen sammeln.

«Er wollte aber kein Geld verdienen», plädierte Greiner. Es sei einzig der verdeckte Ermittler gewesen, der Geld ins Spiel gebracht habe. Vom dritten Beteiligten habe sein Klient zum Beispiel kein Entgelt verlangt. Der Polizeibeamte sei zudem ohne richterliche Genehmigung unzulässig vorgegangen. Er habe den Beschuldigten angestiftet und provoziert. Deswegen sei ein umfassender Freispruch angezeigt.

Freispruch und Schmerzensgeld

Das Gericht folgte der Verteidigung und führte aus, dass der Fahnder den Beschuldigten zuerst auf die Dienstleistung angesprochen und ihn damit tatsächlich provoziert habe. Dem Callboy sei damit noch kein Tatentschluss nachzuweisen. Der Polizeibeamte habe seine Befugnisse überschritten. Damit seien die Beweismittel nicht verwertbar.

Aufgrund des Freispruchs erhält der Student nicht nur eine Prozessentschädigung von 3000 Franken, sondern auch 465 Franken für seine Umtriebe. Zudem erhält er für den mehrtägigen Aufenthalt im Gefängnis ein Schmerzensgeld von 300 Franken.

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