Chefkoch für Sex-Sprüche in der Küche gebüsst

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Zürcher ObergerichtChefkoch für Sex-Sprüche in der Küche gebüsst

Ein Koch wird gebüsst, weil er eine Praktikantin mit vulgären Sprüchen eingedeckt und ihr an den Hintern gefasst hat. Die Vorinstanz hatte ihn noch freigesprochen.

A. Szenogrady
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A. Szenogrady
Das Zürcher Obergericht hat einen Entscheid der Vorinstanz umgestossen.

Das Zürcher Obergericht hat einen Entscheid der Vorinstanz umgestossen.

Keystone/Walter Bieri

«Schaust du Pornos?» oder «Kennst du Kerzenwachs?» Das waren noch die harmlosesten Fragen, die ein ehemaliger Küchenchef eines gutbürgerlichen Zürcher Restaurants einer Praktikantin im Frühjahr 2014 gestellt hatte.

Besonders derb verhielt sich der heute 42-jährige, aus Palästina stammende Deutsche laut Anklage jeweils während der stressigen Mittagszeit in der Küche. Wenn sie nicht schneller arbeite, werde man sie «in den Arsch f***en», sagte er ihr. Weiter packte er die damals rund 30-Jährige am Hals oder stiess sie in einen anderen Angestellten hinein. Als sie sich einmal bückte, schlug er ihr zwei Mal wuchtig auf das Gesäss. Ausserdem soll er sie aufgefordert haben, sich an einem Doppellavabo im Intimbereich zu rasieren.

Als sich die Praktikantin nach drei Wochen wehrte und ihren Vorgesetzten als «Dattelkopf» bezeichnete, erklärte er, dass sie aufpassen müsse, um nicht eines Tages die steile Kellertreppe hinunterzufallen. Worauf die Frau kündigte und später Strafanzeige gegen ihren Ex-Chef erstattete.

Überraschend freigesprochen

Im letzten Juni musste sich der Mann zunächst am Bezirksgericht Zürich verantworten. Wegen Drohung, sexueller Belästigungen sowie mehrfacher Tätlichkeiten drohte ihm neben einer bedingten Geldstrafe von 30 Tagessätzen à 70 Franken eine Busse von 500 Franken. Zudem forderte die Geschädigte ein Schmerzensgeld von 5000 Franken.

Das Bezirksgericht kam dann aber eher überraschend zu umfassenden Freisprüchen. Die Einzelrichterin führte aus, dass in jener Küche alltäglich ein rauer Ton geherrscht habe. Zudem würden in den engen Räumen jenes Lokals Schubsereien sowie Berührungen ebenfalls zur Arbeit gehören.

Im Gegensatz zur Staatsanwaltschaft legte die Geschädigte in der Folge Berufung ein und erzwang damit eine zweite Verhandlung vor dem Zürcher Obergericht.

Stelle verloren

Der Beschuldigte erschien am Dienstag ohne Anwalt und beteuerte erneut seine Unschuld. Er habe zwar derbe Sprüche geklopft, diese jedoch nicht persönlich gemeint. Er habe nach dem ersten Prozess trotz des Freispruchs seine Stelle verloren und sei heute arbeitslos.

Die Rechtsvertreterin der Geschädigten verlangte dagegen Schuldsprüche. Auch die Küche eines Restaurants sei kein rechtsfreier Raum. Zum Teil hatte sie Erfolg: So hob das Obergericht den erstinstanzlichen Freispruch teilweise auf und verurteilte den Chefkoch wegen sexueller Belästigungen sowie Tätlichkeiten zu einer Busse von 700 Franken. Die eingeklagte Drohung sahen die Oberrichter hingegen weiterhin als nicht erwiesen an.

Grenzen überschritten

Die Oberrichter glaubten den Darstellungen der Privatklägerin. Der Beschuldigte habe klar Grenzen überschritten. Sie sahen auch einige Tätlichkeiten als erfüllt an. So das Packen am Hals oder die Schläge auf das Hinterteil des Opfers.

Obwohl das Obergericht die Äusserungen des Chefkochs als unanständig und verletzend einstufte, verwies es die finanziellen Forderungen der Geschädigten auf den Weg eines Zivilprozesses. Wobei es an der angeblichen Traumatisierung der Privatklägerin Zweifel äusserte. Da das Opfer beim Vorwurf unterlag, muss es sogar zwei Drittel der Berufungskosten von 3000 Franken tragen. Immerhin wurde der Beschuldigte verpflichtet, der Geschädigten eine reduzierte Prozessentschädigung von 2800 Franken zu bezahlen. Beide Seiten haben noch die Möglichkeit, den Fall an das Bundesgericht weiterzuziehen.

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