Sex mit Schüler37-jährige Frau missbraucht 14-Jährigen
Laut Anklage hat eine heute 37-jährige Sozialhilfeempfängerin einen 14-jährigen Schüler ein halbes Jahr lang sexuell ausgebeutet und ihm Marihuana verabreicht.

Die Verhandlung fand vor dem Bezirksgericht Meilen statt.
Die Vorwürfe gegen die heute 37-jährige Schweizerin aus Hombrechtikon wogen schwer. Laut Anklage hatte sie zwischen dem 20. April und 6. Oktober 2012 in ihrer Wohnung immer wieder einen damals 14-jährigen Schüler empfangen und mit ihm den Geschlechtsverkehr vollzogen.
Laut Anklage bis zu fünf Mal täglich und im gegenseitigen Einverständnis. In einem Fall suchte die dreifache Mutter den Geschädigten auch an seinem Wohnort auf und verführte ihn ausgerechnet im Ehebett seiner Eltern.
Sex, Pornos und Marihuana
Die Anklage berichtet weiter, wie die Sozialhilfeempfängerin neben dem Sex auch tolerierte, dass der Schüler, aber auch ihre 13-jährige Tochter und ein weiterer Schüler in ihrer Wohnung Pornofilme konsumierten. Zudem verabreichte sie ihrem minderjährigen Liebhaber regelmässig Marihuana. Die Staatsanwaltschaft lastete der Beschuldigten auch Tätlichkeiten an. So soll sie den Knaben mit der rechten Hand ins Gesicht geschlagen haben.
Der Fall flog auf, als sich der Schüler mit der Beschuldigten überwarf, sich distanzierte und alles seinen Eltern erzählte.
Täterin selbst ein Sex-Opfer
Die Polizei nahm die Beschuldigte am 6. Dezember 2012 fest, worauf sie mehrere Monate in Untersuchungshaft verbrachte. Seit Mittwoch steht sie vor dem Bezirksgericht Meilen, wo sie ihr Verhalten zu rechtfertigen versuchte. Bei der Befragung zur Person kam heraus, dass die in England geborene Frau eine schwere Kindheit durchgemacht hatte.
So verbrachte die Tochter einer Alkoholikerin die meiste Zeit in Heimen und wurde vom Freund der Mutter sexuell missbraucht. Sie leidet seither unter einer Borderline-Erkrankung und hat inzwischen drei Kinder von drei verschiedenen Vätern zur Welt gebracht. Da sie vor dem Sozialamt eine grössere Erbschaft verschwiegen hatte, wurde sie bereits Ende 2007 wegen gewerbsmässigen Betrugs zu einer bedingten Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt.
Bei den Vorwürfen der Anklage stritt sie die Häufigkeit der sexuellen Kontakte mit dem Geschädigten ab. Als herzkranke Diabetikerin wäre sie dazu gar nicht mehr in der Lage, führte sie aus. Sie sei zudem von einer ehrlichen Liebesbeziehung ausgegangen, berichtete die Frau, bei der ein Gutachten pädophile Neigungen verneint hatte. «Ich weiss nicht, was mit mir los war», blickte sie zurück.
Vier Jahre Gefängnis gefordert
Die zuständige Staatsanwältin Bettina Groth verlangte wegen sexueller Handlungen mit Kindern, Pornografie, Verabreichung gesundheitsgefährdender Stoffe an Kinder, Drogendelikten sowie Tätlichkeiten eine hohe Freiheitsstrafe von vier Jahren. Zudem den Widerruf der zweijährigen Vorstrafe. Eine ambulante Psychotherapie sollte erst nach der Haftverbüssung erfolgen. Die Anklägerin sprach von einem schweren Verschulden, da die Beschuldigte wegen ihres Wunsches nach Liebe und Sex einen Minderjährigen missbraucht habe.
Der Anwalt des Schülers ging noch weiter und sprach von einem abscheulichen Missbrauch und einem sechs Monate lang andauernden Alptraum. Er forderte eine Genugtuung von mindestens 5000 Franken.
Verteidiger für Milde
Der Verteidiger akzeptierte den Hauptvorwurf der sexuellen Handlung, verlangte aber Teilfreisprüche bei der Pornografie. Der Rechtsanwalt sah eine unbedingte Freiheitsstrafe von acht Monaten als ausreichend an. Zudem sollte die Sanktion zugunsten einer Massnahme aufgeschoben werden.
Der Verteidiger skizzierte das Bild einer tragischen und verbotenen Liebe, wobei auch der Geschädigte immer wieder Interesse an sexuellen Handlungen gezeigt habe. Der Anwalt zitierte auch eine SMS-Nachricht des Schülers, der seine Liebe zur Beschuldigten beschworen habe. Schliesslich habe er die Beschuldigte immer wieder freiwillig in ihrer Wohnung besucht. Er habe sich gerne bei ihr aufgehalten, plädierte er.
Urteil noch vor dem Sommer
Das Bezirksgericht Meilen zog sich nach den Parteivorträgen zur geheimen Urteilsberatung zurück. Es wird den Entscheid voraussichtlich Mitte Juni eröffnen.