7000 Franken Sozialhilfe trotz Landesverweisen

Aktualisiert

Bonstetten ZH7000 Franken Sozialhilfe trotz Landesverweisen

Trotz abgewiesenem Asylantrag blieb ein Afrikaner in der Schweiz, beging Delikte, ignorierte Landesverweise und holte stattdessen seine Familie nach. Einen Job hat er bis heute nicht.

von
20M
Der Bericht aus der «Weltwoche» deckt den Fall in Bonstetten auf.

Der Bericht aus der «Weltwoche» deckt den Fall in Bonstetten auf.

Die Geschichte des heute 51-jährigen Afrikaners beginnt in der Schweiz vor elf Jahren. Damals reiste er illegal ein. Als Heimat gab er verschiedene Länder an – unter anderem auch den Kongo. Sein Asylgesuch wurde abgewiesen. Dennoch verliess der Mann das Land nicht – im Gegenteil.

2006 folgte sein Sohn, 2008 seine angebliche Ehefrau. Ein Wiedererwägungsgesuch wies das Bundesverwaltungsgericht ab. Erneut gab es einen Landesverweis, wie die «Weltwoche» am Donnerstag schreibt. Und erneut blieb die Familie. So ging das weiter. 2009 folgte noch ein Wiedererwägungsgesuch – erfolglos.

Trotz mehrmaligen Landesverweisen blieb die Familie nicht nur in der Schweiz wohnhaft, sie erhielt gemäss dem Bericht auch monatlich über 5000 Franken Sozialhilfe. 2011 war das nächste Wiedererwägungsgesuch fällig. Weil die Ehefrau schwanger war, gewährte das Staatssekretariat wegen «Unzumutbarkeit der Wegweisung» die vorläufige Aufnahme.

Mit Spaghettitopf auf Polizisten los

Die Familie des Afrikaners wuchs inzwischen auf acht Personen an, man zog in ein Eigenheim in Bonstetten ZH und lebte weiterhin von der Sozialhilfe. Hinzu kam, dass der arbeitslose Familienvater immer wieder straffällig wurde – es ging um Verkehrsdelikte. Als Polizisten den rückfälligen Täter 2012 abholen wollten, versteckte er sich zunächst im Schrank, bedrohte die Beamten dann mit einem Messer und schlug sie mit einem Spaghettitopf in die Flucht.

Als Grund für seinen Ausraster gab er bei der Verhandlung im Oktober 2013 an, er habe die zivilen Polizisten für Einbrecher gehalten, zudem leide er unter einem Kriegstrauma. Das Bezirksgericht glaubte ihm noch und sprach ihn frei. Doch das Obergericht kippte das Urteil und verhängte wegen Gewalt und Drohung gegen Beamte sechs Monate Gefängnis, umgewandelt in 720 Stunden gemeinnützige Arbeit. Der Afrikaner akzeptierte das nicht und zog es mit erheblichen Kosten bis vor Bundesgericht – vergeblich.

Im Jahr 2014 musste er somit laut «Weltwoche» erstmals in der Schweiz einer Arbeit nachgehen – in einer sozialen Institution in der Stadt Zürich. Diese brach er jedoch vorzeitig ab. Das Amt für Justizvollzug gestattete ihm einen siebenwöchigen Unterbruch, damit er seine Mutter im Heimatland besuchen konnte.

«Vereinzelt schwarze Schafe»

Beim Sozialdienst des Bezirks Affoltern gibt man zum konkreten Fall mit Verweis auf das Amtsgeheimnis keine Auskünfte. Leider gebe es «vereinzelt schwarze Schafe», sagt der Geschäftsleiter in dem Zeitungsbericht. Bezogen auf die 673 Sozialhilfebezüger gebe es jährlich durchschnittlich fünf Strafanzeigen.

Weil die Ehefrau des Afrikaners inzwischen ihr siebtes Kind geboren hat, dürfte die Familie mittlerweile über 7000 Franken Sozialhilfe pro Monat beziehen. Diese Berechnung der «Weltwoche» basiert auf den Richtlinien der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe. Bezahlt wird dies noch durch den Bund – nach sieben Jahren folgt der Kanton, nach zehn Jahren die Gemeinde.

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