Bezirksgericht ZürichAsylsuchender begrapscht Frau – Landesverweis
Ein 20-jähriger Afghane hat in der Silvesternacht eine betrunkene Frau belästigt. Nun soll er ausgewiesen werden. Ob es so weit kommt, ist aber unklar – weil das Asylverfahren noch läuft.

Das Zürcher Bezirksgericht hat gegen den Täter einen Landesverweis für sechs Jahre verhängt.
Keystone/Christian BeutlerDas neue Jahr hatte gerade erst begonnen, da traf ein junger Asylsuchender auf eine sturzbetrunkene 45-jährige Frau. Sie konnte kaum noch stehen. Der 20-jährige Afghane zog sie zu einem Baum und küsste sie auf den Mund. Sie fiel zu Boden, der Mann zog sie ein Paar Meter weiter zu einem Gebüsch und legte sich dazu. Dort umarmte er sie und fasste ihr über der Winterjacke an die Brüste. Vier Zeugen beobachteten die Tat, wie die «Neue Zürcher Zeitung» berichtet.
Am Mittwoch stand der Asylsuchende vor dem Zürcher Bezirksgericht. Dort stritt er seine Handlungen nicht ab. Er habe zum ersten Mal Alkohol konsumiert und bereue die Tat: «Sie war wie meine Mutter, ich schäme mich so sehr.» Da die Frau stark betrunken war und sich nicht gegen die Berührungen wehren konnte, fällt der Fall unter Schändung. Eine Verurteilung in solch einem Fall führt für einen Ausländer zu einem Landesverweis.
Erster solche Fall in der Schweiz
Verurteilt wird der Mann zu einer bedingten Freiheitsstrafe von zehn Monaten sowie zu einer Landesverweisung für sechs Jahre. Diese gilt nicht nur für die Schweiz, sondern den gesamten Schengenraum. Das Problem: Es ist noch nicht entschieden, ob das Asylgesuch des Mannes angenommen wird oder nicht. Dem Gericht erklärt der Mann, dass er in seiner Heimat von den Taliban verfolgt werde, die schon seinen Bruder umgebracht hätten.
Einen solchen Fall gab es in der Justiz bisher nicht. «Sehr vieles ist unklar. Der Gesetzgeber hat uns keine einfache Aufgabe überlassen», sagte der Richter. Die Staatsanwaltschaft forderte in der Anklageschrift eine Haftstrafe von zwölf Monaten und eine Landesverweisung von sieben Jahren. Der Verteidiger hingegen berief sich auf einen persönlichen Härtefall und forderte eine Haftstrafe von vier Monaten.
Migrationsbehörde soll entscheiden
Der Richter entschied sich jedoch gegen einen Härtefall. Als Grund nannte er einen Mangel an Beweisen. Somit sprach er einen Landesverweis aus, stellte aber zugleich infrage, ob dieser vollzogen werden könne. Dies hänge davon ab, ob hier der völkerrechtliche Grundsatz des Non-Refoulement greife – dieser besagt, dass niemand in ein Land ausgeschafft werden darf, in dem er an Leib und Leben bedroht wird.
Darüber hat nun die Migrationsbehörde zu entscheiden, die für den Vollzug zuständig ist. Da dies der erste Fall dieser Sorte ist, sagte der Richter dazu: «Wie es wirklich ist, hat das Bundesgericht zu entscheiden.» Tatsächlich hat der Verteidiger schon angekündigt, den Fall an die nächste Instanz weiterzuziehen.