Zürcher Kreis 4Beizer übernimmt die Miete von Lärmklägerin
Eine junge Anwohnerin im Kreis 4 störte sich am Lärm eines Lokals. Um sie vor weiteren Lärmklagen abzuhalten, zahlte ihr der Betreiber die Miete.

Gerade im Langstrassenquartier gibt es wegen Lärm immer wieder Konflikte.
Beat MartiDas Nachtleben im Kreis 4 boomt – zum Leidwesen von Anwohnern, die wegen des zunehmenden Lärms nicht mehr richtig schlafen können. Lokalbetreiber sehen sich zunehmend mit Klagen konfrontiert.
Einer von ihnen hat einen unorthodoxen Lösungsansatz gefunden. Welchen, das hat Koni Frei, der an Lokalen wie dem Volkshaus, dem Longstreet und der Kanzlei beteiligt ist, kürzlich an einer Podiumsveranstaltung im Seefeld erzählte, wie die Zeitung «Zürich West» berichtet.
«So wie wir Probleme im Kreis 4 lösen»
Demnach hatte ein Lokalbetreiber im vergangenen Jahr Ärger mit einer jungen Anwohnerin. Diese sei als Wochenendaufenthalterin in Zürich und selbst ab und zu in dem Lokal zu Gast, so Frei. Trotzdem habe sie sich mehrfach über den Lärm beklagt. Gespräche seien gescheitert. «Darum lösten wir das Problem, wie wir Probleme im Kreis 4 lösen. Wir zahlen ihr die Miete und jetzt ist fertig.»
Das Bezahlen von Miete sei aber kein genereller Lösungsansatz, sagt Frei: «Ich finde es einfach schade, dass teilweise Lokale in Zürich wegen Lärmklagen schliessen müssen.» Die Betreiber werden laut Frei Opfer des eigenes Erfolgs.
Frei bestätigt auf Anfrage von 20 Minuten den Vorfall, zu dem er keine Details bekannt geben will. Auch sagt er nicht, um welches Lokal es sich handelt und ob er an diesem beteiligt ist. «Wir planen aber mit dem Wirteverband demnächst eine grössere Aktion, um solchen Konflikte anzugehen.»
Für den Wirt kann sich das lohnen
Auch Walter Angst, Sprecher des Stadtzürcher Mieterverbandes, kennt die Lärmkonflikte im Kreis 4. Dass Lokalbetreiber aber einer Anwohnerin die Miete bezahlten, sei aussergewöhnlich: «Für den Wirt lohnt sich das, wenn die Einnahmen eines Lokals aus dem Eventbetrieb höher sind als die Entschädigung.» Die Ziele des Mietrechtes oder der Lärmschutzgesetze würden mit einer solchen Massnahme natürlich nicht erreicht.
Mieter könnten bei Lärm nur gegen den Vermieter vorgehen. Eine Mietzinsreduktion gebe es befristet bis zur Behebung des Lärmbelästigung. «Erfolgversprechend sind solche Mängelverfahren allerdings nur, wenn nicht schon beim Einzug klar gewesen ist, dass es diese Lärmimmissionen gibt.»