RuhestörungBusse, weil der Töff Krach macht
Weil ein Motorradfahrer in Langnau ZH die Sonntagsruhe störte, zeigte ihn ein Anwohner an. Prompt bestrafte das Statthalteramt den Aargauer deswegen – das gab es bisher noch nie.

Mit dem Urteil aus Horgen werden ihn Zukunft wohl mehr Töfffahrer wegen Ruhestörung gebüsst.
KeystoneEin Töfffahrer raubte Michael Hug aus Langnau ZH an einem schönen Sonntagmorgen im vergangenen Juni den letzten Nerv. Während zwei Stunden fuhr er im Zehnminutentakt immer wieder mit lautem Geknatter und hoher Geschwindigkeit an seinem Haus auf der Albispasshöhe vorbei. Um die Mittagszeit unterbrach der Motorradfahrer sein Spiel für eine knappe Stunde und legte dann wieder los. Da wurde Hugs Ärger so gross, dass er sich das Kennzeichen notierte und die «Ruhestörung» der Polizei meldete.
Prompt verzeigte das Statthalteramt Horgen den jungen Töfffahrer aus dem Aargau. Die Verzeigung richtet sich nach einem Artikel im Strassenverkehrsgesetz, das Fahrzeugführern «vermeidbare Belästigung von Strassenbenützern und Anwohnern durch Lärm» verbietet. Der Aargauer behauptete jedoch Ende Dezember, dass er sich zur Tatzeit im Tessin aufgehalten habe und nicht wisse, wer sein Motorrad benutzt habe.
«Bemerkenswertes Urteil»
Das Statthalteramt Horgen konnte ihm seine Schuld bezüglich des Lärms nicht nachweisen, büsste ihn aber mit mehreren hundert Franken wegen Verletzung der Sorgfaltspflicht, weil sein Fahrzeug ohne sein Wissen verwendet wurde, wie ein Sprecher des Statthalteramts auf Anfrage der NZZ sagte.
Auch wenn der betroffene Mann nicht wegen der Lärmbelästigung verurteilt wurde, sei es doch ein «bemerkenswertes Urteil», findet Daniel Wind, Vorstandsmitglied der Schweizerischen Liga gegen Lärm. Denn obwohl das Strassenverkehrsgesetz vermeidbaren Lärm seit über einem halben Jahrhundert verbietet, fand der Artikel laut Wind kaum einmal Anwendung: «Mir ist kein Fall bekannt.»
Dass in Zukunft aber mit dem Horgener Urteil mehr lärmende Töfffahrer gebüsst werden könnten, freut Hagen Zimmermann, Co-Präsident der IG Motorrad, nicht. Er möchte zwar niemanden in Schutz nehmen, der gegen das Gesetz verstösst. Er merkt aber an, «vermeidbarer Lärm» sei ein sehr schwammiger Begriff und solle nicht dazu dienen, jede Freizeit-Töfffahrt zu verurteilen.