Dealer zwang Kollegin zu Drogenhandel

Aktualisiert

Perfide MethodenDealer zwang Kollegin zu Drogenhandel

Um sie zum Drogenhandel zu zwingen, hat ein Dealer einer Freundin nicht nur ihre Diplomarbeit gestohlen, sondern auch angekündigt, ihr Gesicht zu verätzen. Das Gericht verurteilte ihn.

Attila Szenogrady
von
Attila Szenogrady
Der verurteilte Afrikaner hat eine Drogenkonsumentin genötigt. (Symbolbild)

Der verurteilte Afrikaner hat eine Drogenkonsumentin genötigt. (Symbolbild)

Die Vorwürfe gegen den heute 30-jährigen Afrikaner aus Schlieren wogen schwer. So hat er sich im Frühling 2012 über mehrere Monate hinweg als Kokaindealer betätigt und hat dabei eine Schweizer Drogenkonsumentin gezwungen, für ihn die harten Drogen abzusetzen. Die Staatsanwaltschaft ging von einer gesamten Menge von bis zu 200 Gramm Kokaingemisch aus.

Druckmittel Diplomarbeit

Als die junge Frau nicht alles verkaufen konnte und ihrem Lieferanten schon bald höhere Geldbeträge schuldete, wollte sie aus dem illegalen Geschäft aussteigen. Worauf sich der der Beschuldigte laut Anklage auf perfide Methoden verlegte. Unter anderem entwendete er ihren Laptop, auf welchem sie ihre aufwendig erstellte Diplomarbeit gespeichert hatte. Da sie über keine Sicherungskopie verfügte, sah sie sich gezwungen, den Anweisungen des Dealers über mehreren Wochen zu folgen.

„Ich werde dir das Gesicht verätzen"

Als die Schweizerin im Mai 2012 zu widersprechen wagte und die Polizei informiert hatte, tauchte der Auftraggeber mit zwei Kollegen bei ihr auf. Die Besucher trugen eine Flasche mit einer giftigen Säure mit sich, worauf der Dealer ankündigte: «Holst du die Polizei, werde ich dir damit das Gesicht verätzen.»

Trotz dieser Drohung wandte sich die Geschädigte erneut an die Polizei. Worauf diese den arbeitslosen Afrikaner festnahm. Er verbrachte danach 43 Tage in Untersuchungshaft.

Alles bestritten

Vor zwei Wochen musste sich der Limmattaler wegen Kokainhandels, mehrfacher Nötigung sowie Sachentziehung vor dem Bezirksgericht Zürich verantworten. Ihm drohte eine Freiheitstrafe von eineinhalb Jahren. Die Taktik des Beschuldigten war denkbar einfach. Er stritt sämtliche Vorwürfe trotz belastendenden Zeugenaussagen kategorisch ab. Auch den Vorwurf mit dem Laptop, den er der Geschädigten zurückgegeben habe.

Im Widerspruch zur Opfervertreterin, die festhielt, dass ihre Klientin bis heute ihren Computer nicht zurückerhalten habe und heute keine Kraft mehr habe, die ganze Diplomarbeit neu zu schreiben.

Die Verteidigerin des Beschuldigten verlangte dagegen einen vollen Freispruch und lastete der Geschädigten zahlreiche Widersprüche und ein schwankendes Verhalten im Strafverfahren an. So habe sie ihre Anträge zwischenzeitlich auch zurückgezogen und leide unter einer Persönlichkeitsstörung. Die Anwältin forderte für ihren Mandanten ein Schmerzensgeld von 8'600 Franken.

Zehn Monate bedingt

In seinem nun eröffneten Urteil hat das Gericht den Beschuldigten wegen Drogenhandels mit rund 85 Gramm Kokain sowie Nötigung und Drohung zu einer bedingten Freiheitsstrafe von zehn Monaten verurteilt. Die Richter sind grundsätzlich den Belastungen der Geschädigten gefolgt. Vor allem, da sie sich mit ihren Angaben auch selber massiv belastet hatte.

Allerdings kam es teilweise mangels Beweisen auch zu Teilfreisprüchen. Auch infolge verpasster Fristen. So hatte die Privatklägerin das Verschwinden ihres Laptops erst nach über drei Monaten, also zu spät, den Behörden gemeldet. Weshalb das Gericht auf den Vorwurf der Sachentziehung nicht mehr eintreten konnte. Es stufte das Verschulden des Ersttäters in Bezug auf die angedrohte Körperverletzung als nicht mehr leicht ein.

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