Der Langfinger war auch ein Zuhälter

Aktualisiert

Bezirksgericht ZürichDer Langfinger war auch ein Zuhälter

Ein Gruppenleiter eines Cash-Centers hat am Arbeitsplatz 100'000 Franken gestohlen. Zudem betätigte er sich als Zuhälter. Nun kassiert er dafür zwei Jahre Gefängnis bedingt.

von
Attila Szenogrady
Der Verurteilte schickte eine Roma-Prostituierte gemäss Anklageschrift regelmässig auf den damaligen Strassenstrich am Sihlquai in Zürich.

Der Verurteilte schickte eine Roma-Prostituierte gemäss Anklageschrift regelmässig auf den damaligen Strassenstrich am Sihlquai in Zürich.

Es war am 16. Mai 2011, als der heute 35-jährige Gruppenleiter aus Bülach der Versuchung nicht widerstehen konnte. Der damalige Gruppenleiter eines Cash Centers in der Fracht West in Kloten sollte mehrere Geldsendungen der Raiffeisen Bank bündeln und für den Weitertransport bereitstellen. In einem günstigen Augenblick ergriff er einen bandagierten Bund Tausender-Noten und steckte die 100'000 Franken in seine Hose.

Danach schmuggelte er die Beute unbemerkt nach Hause. Allerdings konnte sich der Schweizer nicht lange über den vorerst gelungenen Coup freuen. So wurde er bereits zwei Wochen später von der Polizei festgenommen und verbrachte darauf 92 Tage in Untersuchungshaft. Die Fahnder konnten an seinem Wohnort noch 53'000 Franken des Diebesguts sicherstellen.

Prostituierte zeigte ihn an

Pikant war dabei, dass nicht etwa die geschädigte und noch ahnungslose Bank, sondern eine aus Ungarn stammende Roma-Prostituierte Anzeige gegen ihn erstattet hatte. Die Frau warf ihm vor, dass er sie wiederholt geschlagen und in die Prostitution auf dem berüchtigten Sihlquai-Strich gezwungen zu haben. Der Beschuldigte gab in der Folge den Diebstahl an seinem Arbeitsplatz zu. Hingegen bestritt er vehement, sich als Zuhälter betätigt zu haben.

Am Mittwoch musste sich der Bülacher vor dem Bezirksgericht Zürich verantworten. Der zuständige Staatsanwalt lastete ihm Förderung der Prostitution, Tätlichkeiten sowie Diebstahl an. Dafür verlangte er eine teilbedingte Freiheitsstrafe von 30 Monaten. Zehn Monate davon unbedingt.

Nur der «dumme Schweizer»

Laut Anklage hatte sich der Beschuldigte im Herbst 2010 als Zuhälter betätigt und eine ungarische Prostituierte regelmässig unter Druck gesetzt und finanziell ausgenommen. Setzte sich die Frau zur Wehr, verlegte sich der Bülacher auf rohe Gewalt, indem er ihr Faustschläge gegen den Kopf oder Fusstritte versetzte. Der Beschuldigte galt als Statthalter eines Roma-Chefs, der mehrere seiner Landsfrauen auf den Strich gezwungen hatte. Der gefasste ungarische Staatsangehörige wurde inzwischen verurteilt.

Der Beschuldigte wies die Vorwürfe bezüglich Prostitution vor Gericht zurück. So habe er sich ursprünglich als Freier in eine der Ungarinnen verliebt. Danach habe er sie nur beschützen wollen, sagte er. Die Belastungen der Geschädigten und von mehreren Zeuginnen konnte er sich allerdings nicht erklären.

Der Verteidiger verlangte ebenfalls einen Freispruch von den Hauptvorwürfen. So sei sein Klient bloss der «dumme Schweizer» innerhalb der Roma-Organisation gewesen. Er habe über keinerlei Befehlsgewalt verfügt.

Bewährungsstrafe als letzte Chance

Zudem habe die Geschädigte schon seit ihrem 12. Lebensjahr als Prostituierte gearbeitet. Gerade der zugegebene Diebstahl beweise, dass sein verschuldeter Mandant keinen Gewinn erzielt habe. Deswegen sei wegen des Vermögensdeliktes eine bedingte Geldstrafe von 240 Tagessätzen zu 50 Franken angemessen.

Das Gericht kam zum Schluss zu Schuldsprüchen und setzte eine gerade noch bedingte Freiheitsstrafe von zwei Jahren fest. Der Bülacher wurde verpflichtet, der geschädigten Frau ein Schmerzensgeld von 4000 Franken zu bezahlen. Die Richter stützten sich auf die Aussagen der Belastungszeuginnen habe. Demnach hatte der Schweizer als Newcomer in der Rotlicht-Szene die Anweisungen des Chefs nahtlos ausgeführt. Weshalb eine Förderung der Prostitution erwiesen sei. Das Gericht stufte die Bewährungsstrafe als letzte Chance ein und warnte ihn vor einem Rückfall.

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