Wagenknechts ExDeutscher Politpromi vor Schweizer Gericht
Dem Linke-Politiker, Journalist und Filmproduzent Ralph Niemeyer wird vorgeworfen, seiner unehelichen Tochter Alimente von rund 55'000 Franken nicht bezahlt zu haben. Das Gericht sah das anders und sprach ihn frei.

Unklare finanzielle Einkünfte: Sahra Wagenknechts Ex-Mann Ralph Niemeyer wurde vom Bezirksgericht Dietikon vollumfänglich freigesprochen.
Am Dienstag fand sich für einmal deutsche Politprominenz am Bezirksgericht Dietikon ein. Mit dem heute 43-jährigen Ralph Thomas Niemeyer musste ein schillernder Journalist, Filmproduzent und Politiker auf der Anklagebank Platz nehmen. «Bei einem Schuldspruch wäre die politische Karriere Niemeyers beendet», plädierte sein Verteidiger.
Niemeyer wehrte sich gegen einen Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Limmattal/Albis. Diese hatte Niemeyer im letzten Februar wegen Vernachlässigung von Unterhaltspflichten zu einer bedingten Busse von 90 Tagessätzen zu 40 Franken verurteilt. Verbunden mit einer Busse von 700 Franken. Zudem sollte er die Verfahrenskosten tragen.
Eine uneheliche Limmattaler Tochter
Doch zuerst zur Vorgeschichte. Niemeyer war ab 1997 über 15 Jahre lang mit der prominenten deutschen Linkspolitikerin Sahra Wagenknecht verheiratet. Während die kürzlich rechtskräftig geschiedene Ehe kinderlos blieb, ist Niemeyer heute bereits vierfacher Vater.
Im Sommer 2001 ging er eine aussereheliche Beziehung zu einer Limmattalerin ein. Die Frau wurde schwanger und brachte im Februar 2002 eine Tochter zur Welt. Doch die Mutter zeigte sich schon bald enttäuscht, da gemäss ihren Angaben Niemeyer keine Alimente zahlte.
Kandidat für den Bundestag
Vor Gericht zeigte sich Niemeyer selbstsicher und führte aus, dass er für Die Linke im kommenden September für ein politisches Mandant im Bundestag kandidieren werde. Ansonsten schlage er sich immer noch als selbständiger Journalist und freischaffender Filmproduzent durch.
Er lebe in einem Haus in Irland und halte einen Zweitwohnsitz in Deutschland. Mit einem Einkommen von rund 1'500 Euro im Monat gab er einen erstaunlich niedrigen Verdienst an.
Leistungsfähigkeit bestritten
Laut Anklage hatte es Niemeyer zwischen dem 1. Februar 2009 und dem 31. März 2012 unterlassen, seiner Limmattaler Tochter Alimente für 54'449 Franken zu bezahlen. Dabei sei der Beschuldigte mit einem Urteil des Bezirksgerichts Zürich vom 17. Februar 2004 verpflichtet worden, seinem Kind monatliche Unterhaltsbeiträge von 1'700 Franken zu entrichten.
Niemeyer stellte vor den Schranken seine Verpflichtungen nicht in Abrede. Umso mehr aber seine Solvenz. «Ich war in einer prekären finanziellen Lage», rechtfertigte er sich. So zählte er auf, wie er sich mit einem niedrigen und schwankenden Einkommen durchschlage.
Niemyer verwies im Verlaufe der Verhandlung neben dem Limmattaler Kind auch auf seine anderen drei Kinder. Seinen 19-jährigen Sohn aus erster Ehe, einen 7-jährigen Sohn in Venezuela sowie ein im Januar 2012 geborenes Kind in Irland. Der Spross aus Südamerika war entstanden, als Niemeyer einen Film über Hugo Chávez drehte.
Vollen Freispruch verlangt
Der Verteidiger verlangte einen vollen Freispruch und stufte die Anklage als nicht zutreffend ein. So entrichte die Mutter des Beschuldigten der unehelichen Tochter seit Mai 2010 eine monatliche Entschädigung von 250 Euro. Von keinen Unterhaltsbeträgen könne also keine Rede sein. Seinem Mandanten sei es aber nicht möglich gewesen, allen Pflichten nachzukommen.
Die Staatsanwaltschaft habe zudem die deutschen Lohnverhältnisse völlig verkannt. So verdiene ein deutscher Zeitungsredaktor durchschnittlich lediglich 2'225 Euro. Sein Klient sei aber nur Freischaffender, wobei es für ihn mangels eines anerkannten Universitätsabschlusses sehr schwierig sei, eine Festanstellung zu erhalten. Besser könnte es in der Politik kommen, zeigte sich der Verteidiger überzeugt. So werde sich Niemeyer auch für die Wahl in das Europa-Parlament 2014 anmelden, erklärte der Anwalt.
Im Zweifel für den Angeklagten
Zum Schluss hatte Niemeyer Glück. Das Gericht sprach ihn umfassend frei und hielt mit Kritik an der Anklage nicht zurück. So habe sie nicht präzise wiedergegeben, wie viel der Beschuldigte zur Tatzeit verdient habe. Damit sei es nicht widerlegbar, dass Niemeyer nur 1500 Euro im Monat verdient habe. Das Haus in Irland bewohne der Beschuldigte zudem selber. Ein Verkauf sei wegen der Krise nicht möglich, befand die Richterin. Zum Schluss sprach sie von hochspekulativen Feststellungen zum Einkommen des Beschuldigten, der nach dem Grundsatz im Zweifel für den Angeklagten freigesprochen wurde.
Er erhielt eine Prozessentschädigung von 3500 Franken. Sahra Wagenknecht hat mit dem Entscheid als geschiedene Ex-Frau des Beschuldigten nichts mehr zu tun. Sie lebt seit zwei Jahren mit dem Ex-SPD-Chef Oskar Lafontaine zusammen.