Stadt ZürichEhefrau gewürgt – Gericht verurteilt Pfarrer
Weil er seine Ehefrau bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt hat, kassiert ein Pfarrer sieben Jahre Freiheitsstrafe. Danach wird der 32-jährige Eritreer für zehn Jahre des Landes verwiesen.

Wegen versuchter Tötung hat das Bezirksgericht Zürich hat einen 32-jährigen Pfarrer aus Eritrea verurteilt.
Keystone/Ennio LeanzaFür das Bezirksgericht Zürich war erwiesen, dass der Seelsorger seine 28-jährige Frau im November 2016 beinahe getötet hatte. Es verurteilte ihn wegen versuchter Tötung zu 7 Jahren Freiheitsstrafe, wovon er ein Jahr bereits in U-Haft und vorzeitigem Vollzug abgesessen hat.
Weil es sich bei einer versuchter Tötung um eine so genannte «Katalogtat» handelt, die eine automatische Ausschaffung nach sich zieht, soll der eritreisch-orthodoxe Pfarrer zudem für 10 Jahre des Landes verwiesen werden.
Ob dieser Landesverweis beim Zeitpunkt der Freilassung allerdings vollzogen werden kann, ist fraglich. Die Schweiz hat derzeit kein Rückübernahmeabkommen mit Eritrea, so dass abgewiesene Flüchtlinge und verurteilte Straftäter gar nicht ausgeschafft werden können.
Ins Gesicht getreten
Der Angriff geschah, als der Mann vorübergehend bei seiner Tante leben musste. Die Polizei hatte ihn kurz zuvor wegen häuslicher Gewalt aus der ehelichen Wohnung weggewiesen. Weil er die Kinder sehen wollte, besuchte er seine Frau trotzdem.
Als sie ihm an den Kopf warf, dass sie gar keine andere Wahl gehabt habe, als ihn zu heiraten, verlor er die Kontrolle. Er legte ihr die Hände um den Hals und drückte zu - so stark, dass ihm sogar am Tag danach noch der Daumen schmerzte, wie er in einer ersten Aussage angab. Nachdem die Frau bewusstlos am Boden lag, trat er ihr mehrmals ins Gesicht. Danach rief er selber die Polizei.
Bei der Polizei sagte er anfangs aus, er habe eigentlich seine Frau und dann sich selber töten wollen: Lieber gemeinsam sterben als eine Trennung. In späteren Einvernahmen und auch beim Prozess vom Montag wollte oder konnte er sich jedoch nur noch teilweise an die Tat erinnern. Töten habe er sie sicher nicht wollen, versicherte er nun.
Das Gericht glaubte ihm nicht und folgte weitgehend dem Antrag der Staatsanwaltschaft, die eine Freiheitsstrafe von 8 Jahren forderte. Es erkannte einen «klassischen Tötungsvorsatz». Leicht strafmildernd wirkte sein anfängliches Geständnis.
Offenes Ohr für alle
Der Anwalt versuchte vergeblich, ein anderes Bild des Seelsorgers zu zeichnen: Sein Mandant sei ruhig und besonnen, ein angesehenes Mitglied der eritreischen Gemeinschaft.
Er habe viele Anrufe von Eritreern erhalten, die nicht glauben konnten, dass «ihr» Pfarrer so etwas getan haben soll, sagte der Anwalt. Der 32-jährige war Seelsorger für eritreische Orthodoxe im Raum Zürich und Schaffhausen, lebte aber von der Sozialhilfe.
Aggressiv sei in diesem Haushalt vielmehr die Frau, die ihn immer wieder provoziere, so der Anwalt weiter. «Als Pfarrer, der lange in Klöstern gelebt hat, versteht sich mein Mandant ohnehin nicht darauf, jemanden gezielt zu verletzen.» Eine Tötungsabsicht habe er sicher nicht gehabt. Der Anwalt forderte erfolglos einen Freispruch.
Ehefrau nimmt Schuld auf sich
Sichtlich verstört gab bei diesem Prozess auch die Ehefrau selber Auskunft - und nahm die Hauptschuld an der häuslichen Gewalt auf sich. Sie werde wirklich schnell wütend und sei oft nicht nett zu ihm. «Ich bin schuld, er ist unschuldig.» Geschlagen habe er sie nie. Das habe sie der Polizei jeweils nur so gesagt.
Dass er sie gewürgt habe, stimme zwar. Doch habe sie ihn ja auch provoziert. Eine Trennung kommt für die von ihrer Gemeinde offenbar stark unter Druck gesetzte Frau nicht in Frage. Sie wolle lieber selber eine Therapie machen und an ihren Problemen arbeiten.
Der Pfarrer nahm das Urteil weinend zur Kenntnis. Ob er es ans Obergericht weiterzieht, ist noch unklar. (sda)