Dieses «Idioten»-Manöver kostet Lenkerin viel Geld

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Dashcam-AufnahmeDieses «Idioten»-Manöver kostet Lenkerin viel Geld

Eine Autofahrerin wagte ein riskantes Überholmanöver, das gefilmt wurde. Das Bezirksgericht Bülach verwendete die Aufnahmen erstmals als Beweismittel.

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Ein Ausschnitt aus der Dashcam-Aufnahme: Er zeigt das Überholmanöver. (Bild: «Tages-Anzeiger»/zvg)
Das Bezirksgericht Bülach hat die Aufnahmen einer Dashcam als Beweismittel eingesetzt und eine 47-jährige Autofahrerin verurteilt.
Diese hatte im März 2017 ein riskantes Überholmanöver auf der A51 bei Bülach gewagt.
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Ein Ausschnitt aus der Dashcam-Aufnahme: Er zeigt das Überholmanöver. (Bild: «Tages-Anzeiger»/zvg)

Die 47-Jährige fuhr mit ihrem Jeep auf der A51 zunächst ganz nah auf den VW vor ihr auf und überholte ihn dann auf der rechten Spur. Die Dashcam (Armaturenbrettkamera) des VW filmte das riskante Manöver kurz vor der Ausfahrt Bülach im März vor einem Jahr und der Fahrer legte die Aufnahmen wenig später der Polizei vor.

Vergangene Woche verurteilte das Bezirksgericht Bülach die Kauffrau zu einer bedingten Geldstrafe von 16'500 Franken und zu einer unbedingten Busse von 4000 Franken. Wie der «Tages-Anzeiger» schreibt, hat ein Zürcher Gericht im Fall einer groben Verkehrsverletzung erstmals die Aufnahmen einer Dashcam als Beweismittel zugelassen.

Aufnahmen als Beweismittel sind umstritten

Für den Einzelrichter war das Video ohne «Wenn und Aber» verwertbar. Auf der Strasse müsse man mit einer Videoüberwachung rechnen. Er bezeichnete das Überholmanöver als «idiotisch» und fand, dass bei dessen Anblick sich auch der neutrale Beobachter fragt, warum das waghalsige Manöver nicht mit Schwerverletzten oder gar Toten geendet habe.

Auch die Staatsanwältin war der Meinung, dass die Richter die Aufnahmen verwenden dürfen. Ganz im Gegensatz zur Verteidigung der Jeep-Fahrerin. Tatsächlich ist es umstritten, ob Dashcam-Aufnahmen vor Gericht verwertet werden dürfen. Das Bundesgericht hat sich noch nicht dazu geäussert. Auf kantonaler Ebene wurde in Zug und Schwyz unterschiedlich entschieden. Laut der Zeitung stellt sich die Frage, ob der Persönlichkeitsschutz gemäss Datenschutzgesetz oder das Interesse an der Strafverfolgung höher zu gewichten ist.

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