Folie aus dem Auto geworfen – 1318 Fr. Strafe

Aktualisiert

BülachFolie aus dem Auto geworfen – 1318 Fr. Strafe

Tania E. hatte eine Folie einer Zigarettenschachtel aus dem Fenster ihres stehenden Autos geworfen. Bestraft wurde sie nicht wegen Littering, sondern wegen Gefährdung des Verkehrs.

som
von
som
Eine kleine Plastikfolie, die aus dem Autofenster geworfen wurde, sorgte für Wirbel. (Symbolbild)

Eine kleine Plastikfolie, die aus dem Autofenster geworfen wurde, sorgte für Wirbel. (Symbolbild)

Es passierte am frühen Morgen – Tania E.* wartete mit ihrem Auto auf der Krummgasse in Wallisellen, um auf die Hauptstrasse einzumünden. Sie zündete sich eine Zigarette an, als zwei Polizisten an ihre Scheibe klopften. «Sie fragten mich, ob mir mein Vergehen bewusst sei», erinnert sich E. an den Vorfall vom letzten Januar.

Sie dachte zunächst, dass irgendetwas mit ihrem Auto nicht stimme – doch Irrtum. Demonstrativ hätten ihr die Polizisten die Plastikfolie der Zigarettenschachtel gezeigt: «Sie hatten mich dabei beobachtet, wie ich die Cellophan-Folie aus Versehen aus dem Fenster geworfen hatte, als ich mich auf den Verkehr konzentrierte.» E. dachte, dass sie deshalb wegen Littering eine Busse von rund 40 Franken zahlen müsste: «Damit wäre ich vollkommen einverstanden gewesen.»

«Mit einer Folie gefährdet man doch nicht den Verkehr»

Doch einen Monat später flatterte der Strafbefehl des Statthalteramtes Bülach ins Haus: E. sollte eine Busse von 250 Franken und 250 Franken Gebühr zahlen – Straftatbestand: Hinauswerfen von Gegenständen, was im Vergleich zu Littering eine Gefährdung des Verkehrs darstellt. Das wollte sie nicht einfach so hinnehmen: «Mit einer Folie gefährdet man doch nicht den Verkehr.» Zudem sei sie auf einer fast unbefahrbaren Quartierstrasse gestanden, als ihr das Malheur passiert sei.

Sie erhob Einsprache und schaltete einen Anwalt ein – das Statthalteramt lud sie und die beiden Polizisten, die ihr Vergehen beobachtet hatten, zu einer Einvernahme vor. «Zeugeneinvernahmen hätten sich hier erübrigt, da ich mein Vergehen anerkannt habe und es sogar auf Video aufgezeichnet wurde – doch die Behörde beharrte darauf», so E. Auch liess sie nicht von der Strafe ab, sondern brummte ihr für die zusätzlichen Einvernahmen noch weitere 818 Franken für die Umtriebe auf.

Nicht der einzige Fall

Erst die kürzliche Verhandlung vor dem Bezirksgericht Bülach brachte eine Wende: Dieses sah von der hohen Strafe von insgesamt 1318 Franken ab und verurteilte sie lediglich wegen Wegwerfens von Kleinabfällen aus dem Fahrzeug zu einer Busse von 60 Franken. Zudem muss sie die Hälfte der Gerichtsgebühren von 400 Franken zahlen, die Untersuchungskosten gehen dagegen vollumfänglich zulasten des Statthalteramtes Bülach. Wie aus dem Urteil zu entnehmen ist, wird Tania E. sodann eine Entschädigung von 1200 Franken aus der Staatskasse ausgerichtet.

E.s Anwalt Yann Moor ist trotzdem noch nicht ganz zufrieden: «Wir überlegen uns, rechtliche Schritte gegen das Statthalteramt Bülach einzuleiten.» Moor glaubt, dass hier durch unnötige Zeugeneinvernahmen systematisch Bürger abgezockt werden. Ihm ist ein weiterer Fall bekannt, der nach dem gleichen Muster wie bei Tania E. ablief: «Ein Mann wehrte sich gegen eine Strafe von 680 Franken, weil er einen Joint geraucht hatte.» Auch er habe Einsprache erhoben, zumal geringfügiger Cannabiskonsum laut Gesetz nur mit einer Ordnungsbusse von 100 Franken gebüsst werde. «Trotz unbestrittenen Sachverhalts wurden auch hier zwei Polizisten einvernommen – am Ende musste er eine Strafe von 1015 Franken zahlen.» Moor bedauert, dass der junge Mann kein Geld gehabte habe, um sich gegen diese Ungerechtigkeit vor Gericht zu wehren.

Statthalteramt will von Abzocke nichts wissen

Beim Statthalteramt verneint man, dass es Bürger mit hohen Bussen und Gebühren abzockt. Statthalter-Stellvertreter Marcel May sagt dazu, dass die Verfahren nach den Grundsätzen der Schweizerischen Strafprozessordnung durchgeführt werden und sich die Gebühren nach der Gebührenordnung richten. «Wenn jemand Einsprache erhebt, erfolgt gewöhnlich eine Einvernahme.» Die entstandenen Kosten könnten der beschuldigten Person auferlegt werden. Aus Datenschutzgründen könne er zum Fall Tania E. keine Stellung nehmen.

*Name geändert

Deine Meinung zählt