Frau für Sex mit 14-Jährigem verurteilt

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HombrechtikonFrau für Sex mit 14-Jährigem verurteilt

Eine 37-jährige Sozialhilfeempfängerin muss wegen sexuellen Handlungen mit einem 14-Jährigen ins Gefängnis. Sie hatte den Jungen sexuell ausgebeutet und ihm Marihuana verabreicht.

Attila Szenogrady
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Attila Szenogrady
Die 37-Jährige wurde im Bezirksgericht Meilen zu 20 Monaten unbedingt verurteilt.

Die 37-Jährige wurde im Bezirksgericht Meilen zu 20 Monaten unbedingt verurteilt.

Unbestritten war, dass die heute 37-jährige Schweizerin zwischen dem 20. April und dem 6. Oktober 2012 in ihrer Wohnung in Hombrechtikon immer wieder einen damals 14-jährigen Schüler empfangen und mit ihm den Geschlechtsverkehr vollzogen hatte. Beim minderjährigen Burschen handelte es sich um einen Kollegen der 13-jährigen Tochter der Beschuldigten. Laut Anklage kam es gleich fünfmal täglich im gegenseitigen Einverständnis zu Sex. In einem Fall suchte die dreifache Mutter den Geschädigten auch an seinem Wohnort auf und verführte ihn im Ehebett seiner Eltern.

Weiter lastete die Staatsanwältin der Mutter an, ihrem jungen Liebhaber regelmässig Marihuana verabreicht zu haben. Zudem soll sie toleriert haben, dass der Schüler, aber auch ihre Tochter und ein weiteres Kind in ihrer Wohnung Pornofilme konsumierten. Nicht zuletzt soll sie den Schüler während eines Streites ins Gesicht geschlagen haben. Die Beziehung brach im Herbst 2012 auseinander. Der Schüler zerstritt sich mit der Täterin und wurde von seinen Eltern abgeholt. Danach flog die Beziehung auf.

Strafbare sexuelle Handlungen

Die Staatsanwaltschaft verlangte wegen sexuellen Handlungen mit Kindern, mehrfacher Pornographie, Verabreichung gesundheitsgefährdender Stoffe, Drogendelikten und Tätlichkeiten eine unbedingte Freiheitstrafe von vier Jahren. Die Verteidigung setzte sich mit acht Monaten bedingt für eine milde Strafe ein und sprach von einer tragischen und verbotenen Liebe.

Das Gericht sprach von strafbaren sexuellen Handlungen und legte im am Montag eröffneten Urteil eine unbedingte Freiheitsstrafe von 20 Monaten und eine Busse von 500 Franken fest. Eine bedingte Vorstrafe von zwei Jahren wegen Sozialhilfebetrugs - die Beschuldigte hat vor mehreren Jahren gegenüber den Behörden eine Erbschaft verschwiegen - wurde dagegen infolge der Warnwirkung der aktuellen Hauptstrafe nicht widerrufen. Schliesslich hat die Mutter erst 70 Tage der Strafe in der Untersuchungshaft verbüsst.

Ambulante Psychotherapie im Gefängnis

Das Gericht ordnete während des Strafvollzugs eine ambulante Psychotherapie für die seelisch angeschlagene Mutter an. So wurde sie als Kind sexuell missbraucht und leidet an der Borderline-Krankheit. Sie wurde verpflichtet, dem Schüler ein Schmerzensgeld von 5000 Franken sowie eine Entschädigung von 10'000 Franken zu entrichten. Bei der Begründung führte die Gerichtsvorsitzende aus, dass das Gericht bei der Häufigkeit der sexuellen Kontakte den Schilderungen der Beschuldigten gefolgt sei. Demnach sei es wöchentlich zwei Mal zu Geschlechtsverkehr gekommen. Was auch der Geschädigte in einer ersten Einvernahme bestätigt habe. Er habe erst später von täglichen Handlungen gesprochen. Bei der Pornographie kam das Gericht mangels Beweisen zu Freisprüchen. Zudem hat eine Schülerin die Beschuldigte entlastet. Die Aussagen des Geschädigten zu diesem Thema waren karg ausgefallen. Bei den Drogendelikten kam es dagegen zu Schuldsprüchen.

Bei der Strafzumessung wurde der erheblichen Altersunterschied der Parteien. Dabei habe die Beschuldigte das Vertrauensverhältnis zum Opfer als Mutter der Schulkollegin ausgenützt. Die ungestörte sexuelle Entwicklung der Jugendlichen soll aber geschützt werden, fuhr sie fort. Auch wenn der Geschädigte die Beschuldigte freiwillig und regelmässig aufgesucht habe. Als Tatmotiv schloss das Gericht Pädophilie aus. Es sei vielmehr beim instabilen Selbstbild der Täterin zu orten. Das Gericht billigte ihr eine leicht verminderte Schuldfähigkeit zu.

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