Heiko S. kommt vor Gericht

Aktualisiert

Bordell in WohnungHeiko S. kommt vor Gericht

Der Deutsche, der in Zürich Wohnungen mietete, um darin Prostituierte einzuquartieren, kommt vor Gericht.

dk
von
dk
Der Deutsche Heiko S. muss sich vor dem Bezirksgericht Bülach verantworten. Dies, weil er in den Wohnungen von nichtsahnenden Vermietern Bordelle eingerichtet hat.
Heiko S. gibt sich als seriöser Geschäftsmann. «Wer Wohnungen inseriert, muss mit Escort rechnen», sagte er gegenüber 20 Minuten.
1 / 2

Der Deutsche Heiko S. muss sich vor dem Bezirksgericht Bülach verantworten. Dies, weil er in den Wohnungen von nichtsahnenden Vermietern Bordelle eingerichtet hat.

20M

Weil er Wohnungen zu Bordellen umfunktioniert, muss sich der 46-jährige Deutsche Heiko S. in den kommenden Wochen vor dem Bezirksgericht Bülach verantworten. Ihm wird vorgeworfen, aus einer normalen Wohnung in Kloten ein Sex-Etablissement gemacht zu haben. Über das Verbot der Stadt Kloten setzte er sich einfach hinweg.

Der Deutsche Heiko S. ist eigentlich Ingenieur. In den vergangenen Wochen gelangte er aber wegen einer deutlich unseriöseren Tätigkeit in die Schlagzeilen: Er mietet als Untermieter normale Wohnungen und funktioniert diese zu Bordellen um - ohne Wissen der Mieter. «Wer Wohnungen inseriert, muss mit Escort rechnen», sagte er gegenüber 20 Minuten. Eine solche Prostituierten-WG richtete er etwa in der Wohnung einer Zürcherin ein, die für einen Sprachaufenthalt in Hawaii weilte. Kaum war der Deutsche dort Untermieter, gingen Freier ein und aus. In jüngster Zeit wurden gleich mehrere solcher Fälle bekannt. Offenbar führt der Deutsche mehrere Etablissements parallel.

2000 Franken Busse

In Bülach landet der 46-Jährige wegen seines dreisten Geschäftsmodelles nun erstmals vor Gericht. In Kloten, das zum Bezirk Bülach gehört, mietete er im vergangenen Frühling eine 4-Zimmer-Wohnung, gemäss Vertrag eine «Familienwohnung». Schon wenige Wochen nach seinem Einzug erstattete die Baupolizei jedoch Anzeige, weil der 46-Jährige darin ein Bordell betrieb. Die Stadt Kloten erliess eine Verfügung, die ihm den Puff-Betrieb untersagen sollte - er hielt sich jedoch nicht daran.

Das Statthalteramt verhängte daraufhin per Strafbefehl eine Busse wegen Ungehorsams gegen eine amtliche Verfügung. 2000 Franken betrug sie, inklusive Gebühren machte dies knapp 3000 Franken, wie aus dem Strafbefehl hervorgeht.

Diese Strafe will Heiko S. jedoch nicht zahlen, weshalb es zum Prozess kommt. Wann genau die Verhandlung stattfindet, ist noch unklar. Ursprünglich war der Termin auf Mitte Januar angesetzt, wurde nun aber verschoben. Der Ersatztermin wurde noch nicht bekanntgegeben. (dk/sda)

Deine Meinung zählt