Innovationspark – Volk soll darüber abstimmen

Aktualisiert

Kanton ZürichInnovationspark – Volk soll darüber abstimmen

Das Bundesgericht muss sich mit der Zukunft des Flugplatzes Dübendorf ZH befassen. Grund: Eine Stimmrechtsbeschwerde will eine Volksabstimmung erreichen.

Das gigantische Areal des Flugplatzes Dübendorf: 256 Hektaren Land, die möglicherweise schon bald brachliegen. Hier soll darum ein Innovationspark entstehen.
Doch Flugplatz-Freunde wollen die heutige Piste erhalten. Hier sollen auch künftig Flugzeuge abheben.
Seit 2005 wird Dübendorf vom Militär nicht mehr für Jets gentutz. Unregelmässig finden hier darum zivile Veranstaltungen statt. Etwa die Jungfrau-Stafette 2008...
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Das gigantische Areal des Flugplatzes Dübendorf: 256 Hektaren Land, die möglicherweise schon bald brachliegen. Hier soll darum ein Innovationspark entstehen.

Keystone

Der Zürcher Kantonsrat hat Ende Juni mit 113 zu 47 Stimmen den geplanten nationalen Innovationspark in Dübendorf im kantonalen Richtplan festgesetzt. Dafür sollen bis zu 70 Hektaren im Kopfbereich des Flugplatzareals zur Verfügung stehen. Ein Antrag der SVP, den Richtplanentscheid den Stimmberechtigten zu unterbreiten, wurde mit 115 gegen 54 Stimmen deutlich abgelehnt.

Mit einer am Donnerstag vorgestellten Stimmrechtsbeschwerde ans Bundesgericht will das Forum Flugplatz Dübendorf erreichen, dass dieser Entscheid nachträglich korrigiert wird. Es fordert, dass die vom Kantonsparlament beschlossene Teilrevision des kantonalen Richtplans dem fakultativen Referendum unterstellt wird.

Grosse Auswirkungen auf die Umwelt

Beim Richtplaneintrag handle es sich um den ersten, nicht mehr rückgängig zu machenden Schritt, dass der Bund dem Kanton Zürich 70 Hektaren einer der grössten strategischen Landreserven des Bundes abgebe. Dieser Beschluss sei somit von «höchster politischer Dimension» und beschränke sich nicht auf blosse Raumplanung, heisst es in der Begründung der Beschwerde.

70 Hektaren Landwirtschaftsgebiet dem Innovationspark zuzuführen, habe erhebliche Auswirkungen auf die allgemeinen Lebensgrundlagen. Hinzu komme, dass der Bund die Absicht habe, weitere rund 30 Hektaren der Flugplatz Dübendorf AG für die zivile Aviatik zur Verfügung zu stellen.

Stimmbürger sollen Stellung beziehen

Dem Flugplatz drohe mit dem Innovationspark eine grossflächige Zubetonierung mit erheblichen Auswirkungen auf das tierische und pflanzliche Leben. Ausserdem sei mit erheblich mehr Verkehr und Lärm zu rechnen. Der Innovationspark in Dübendorf wird gemäss Plänen des Kantons von bis zu 25'000 Personen täglich frequentiert.

Das Forum Flugplatz Dübendorf ist deshalb der Ansicht, es müsse möglich sein, dass zumindest die Teilrevision der Richtplanung dem Referendum unterstellt wird, damit auch die Stimmbürger die Möglichkeit haben, zum geplanten Innovationspark, beziehungsweise zur geplanten Landabgabe des Bundes Stellung zu nehmen.

Aufschiebende Wirkung verlangt

Das Forum beruft sich dabei auf die Zürcher Kantonsverfassung. Diese verlange, dass «Beschlüsse von grundlegender Bedeutung, die langfristige Auswirkungen auf die allgemeinen Lebensgrundlagen haben», dem fakultativen Referendum unterliegen.

Zudem soll das Bundesgericht der Stimmrechtsbeschwerde aufschiebende Wirkung erteilen. Es müsse verhindert werden, dass teure Planungen vorangetrieben werden, die sich im Nachhinein als unnütz erwiesen, falls das Stimmvolk gegen den Beschluss des Kantonsrates das Referendum ergreife und dieses gutheissen sollte. (sda)

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