Mutter gibt Tochter (7) Brust – Schändung?

Aktualisiert

Prozess in Dietikon ZHMutter gibt Tochter (7) Brust – Schändung?

Eine Mutter aus Urdorf ZH hat ihrer Tochter noch mit sieben Jahren die Brust gegeben. Sie muss sich wegen Schändung vor Gericht verantworten – der Vater kassierte einen Strafbefehl.

A. Szenogrady
von
A. Szenogrady
Gegen die Mutter wurde Anklage erhoben - sie soll sich vor dem Bezirksgericht Dietikon verantworten müssen.

Gegen die Mutter wurde Anklage erhoben - sie soll sich vor dem Bezirksgericht Dietikon verantworten müssen.

Keystone/Walter Bieri

Ein zur Tatzeit in Urdorf ZH wohnhaftes Ehepaar muss sich wegen aussergewöhnlicher und schwerer Sexualdelikte vor der Zürcher Justiz verantworten. Die Vorwürfe lauten auf Schändung sowie sexuelle Handlungen mit Kindern. Beim 2007 geborenen Opfer handelt es sich um die gemeinsame Tochter der Eheleute. Laut einem jetzt eröffneten Strafbefehl liess die Mutter ihr Kind ab Oktober 2011 bis Ende 2014 regelmässig an ihrer Brust saugen. Entweder im Wohnzimmer, in dem die Beschuldigte mit ihrer Tochter auf dem Sofa sass, oder als sie im Schlafzimmer auf dem Ehebett lag.

Laut Staatsanwaltschaft hat sich die Mutter schuldig gemacht, da ihr normal entwickeltes Kind nicht nur regelmässig an ihrer Brust saugte, sondern auch jeweils seine Hand auf die andere Brust legte, in die Hand nahm und streichelte. Die zuletzt über siebenjährige Geschädigte nuckelte jeweils rund 20 Minuten an der Brust ihrer Mutter, welche schon Jahre zuvor abgestillt hatte. Die Frau gab ihr somit die Brust, obwohl es nicht mehr um eine Nahrungsaufnahme ging und die bereits über siebenjährige Tochter schon lange keine Muttermilch mehr trank.

Tochter missbraucht und geschändet

Der zuständige Staatsanwalt Pascal Gossner ging deshalb neben sexuellen Handlungen mit einem Kind auch von einer Schändung aus. So habe die urteilsunfähige Geschädigte das Vorgehen ihrer Mutter nicht richtig einordnen können, schrieb er dazu. Der Fall flog auf, als die Mutter nach Weihnachten 2014 ihren Mann mit ihrer Tochter verliess und dieser Anzeige gegen seine Ex-Lebenspartnerin erstattete.

In der Folge leitete die Staatsanwaltschaft während den Ermittlungen gegen beide Eltern eine Untersuchung ein. Auch gegen den Vater, der jetzt per Strafbefehl beurteilt wurde. Daraus geht hervor, dass er die Handlungen der Mutter wahrgenommen und auch sein Missfallen darüber geäussert habe. «Allerdings hat er über mehrere Jahre hinweg keine weiteren Schritte unternommen, um diesem Tun seiner Frau Einhalt zu gebieten», lautete der zentrale Vorwurf gegen den heute 45-jährigen Beschuldigten.

Er habe die Mutter gewähren lassen, obschon er als Vater die Pflicht gehabt hätte, nachhaltig einzuschreiten. So habe er seine Frau bei den – aus objektiver Warte – sexuellen Handlungen unterstützt, schrieb Gossner.

Als Mittäter rechtskräftig verurteilt

Der Vater wurde deshalb quasi als Mittäter wegen mehrfacher Schändung sowie sexueller Handlungen mit Kindern zu einer bedingten Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu 30 Franken, also 2700 Franken verurteilt. Zudem soll der Handwerker Verfahrenskosten von 1600 Franken bezahlen. Der Entscheid ist laut Staatanwaltschaft IV rechtskräftig. Gegen die Mutter wurde inzwischen Anklage erhoben. Sie soll sich vor dem Bezirksgericht Dietikon verantworten. Laut Staatsanwaltschaft lebt das Kind heute bei seinem Vater.

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