14 Jahre HaftNeonazi Sebastien N. (28) wird nicht verwahrt
Sebastien N., der im Mai 2012 im Niederdorf einen Mann niedergeschossen hatte, muss für 14 Jahre ins Gefängnis und eine Psychotherapie absolvieren.
«Wir haben Ihnen eine letzte Brücke gebaut, um aus der Versenkung herauszukommen», erklärte Oberrichter Christoph Spiess dem Beschuldigten am Schluss der Berufungsverhandlung.
Das Bezirksgericht Zürich hatte Sebastien N. bereits im Juni 2014 wegen versuchter vorsätzlicher Tötung nicht nur zu einer Freiheitsstrafe von zwölf Jahren verurteilt, sondern auch wegen eines hohen Rückfallrisikos verwahrt. Verteidigung und Staatsanwaltschaft legten Berufung ein.
Täter prahlte mit Tat
Auch vor dem Zürcher Obergericht war der äussere Sachverhalt nicht bestritten. Demnach hatte der 28-Jährige in der Nacht auf den 5. Mai 2012 im Zürcher Niederdorf einen ehemaligen Gesinnungsgenossen nach einem Streit mit einer geladenen Pistole niedergeschossen. Das in die Brust getroffene Opfer kam mit dem Leben davon. Der Neonazi floh nach Hamburg, wo er von der Polizei festgenommen und an die Schweiz ausgeliefert wurde.
Der junge Mann machte erneut Notwehr als Tatmotiv geltend. Dagegen sprach allerdings eine WhatsApp-Nachricht, in welcher der Beschuldigte nicht ohne Stolz mit seiner Tat prahlte und die Worte «ich hoffe, er läbt nüme», äusserte.
Der Verteidiger verlangte wegen versuchter schwerer Körperverletzung eine Freiheitsstrafe von vier Jahren und ein Absehen von einer Verwahrung. Im Gegensatz zur Staatsanwältin, welche nicht nur eine Straferhöhung auf 15 Jahre Gefängnis, sondern auch die Bestätigung der Verwahrung forderte.
Richter sieht «Resthoffnung auf Besserung»
Das Obergericht verneinte eine Notwehrsituation und ging von einem direktvorsätzlichen Tötungsversuch aus. Es erhöhte die erstinstanzliche Strafe deutlich auf 14 Jahre. Auch wenn es Sebastien N. eine leichte Verminderung der Zurechnungsfähigkeit zugestand.
Entscheidend war aber, dass die Oberrichter von einer Verwahrung absahen und stattdessen eine ambulante Psychotherapie zur Behandlung einer dissozialen Persönlichkeitsstörung während des Strafvollzugs anordneten.
Sebastien N. sei noch jung und es bestehe noch eine Resthoffnung für das Potenzial einer Besserung, erklärte Oberrichter Spiess. Er warnte ihn jedoch davor, sich der Massnahme zu verweigern. Dann könnte eine Verwahrung noch nachträglich angeordnet werden. Sebastien N. wurde zudem verpflichtet, dem Geschädigten ein Schmerzensgeld von 18'000 Franken zu bezahlen.