WinterthurPolizist schlug gefesselten Mann – verurteilt
Ein Winterthurer Stadtpolizist hat einen in Handschellen gelegten Gefangenen gegen den Hinterkopf geschlagen. Er kam mit einer Busse von 500 Franken davon.

Ein Winterthurer Stadtpolizist hat einen gefesselten Passanten mit einer Taschenlampe geschlagen. Er kam jedoch mit einer milden Strafe davon.
Kein Anbieter/Google StreetviewPolizeibeamte müssen sich während ihrer Arbeit oft viel gefallen lassen. Das zeigt auch ein Urteil über einen Vorfall vom 2. April 2015 auf. Damals unterzogen mehrere Beamte der Stadtpolizei Winterthur an der Anton-Graff-Strasse in Winterthur um 22 Uhr einen Passanten einer Personenkontrolle. Der verdächtige Schweizer fluchte herum, worauf die Situation eskalierte. Fest steht, dass sich der Fussgänger ohne ersichtlichen Grund heftig zur Wehr setzte.
Hinzu kam, dass das spätere Opfer gegen die Polizeibeamten wüste Beleidigungen sowie massive Todesdrohungen ausstiess. Mit der Folge, dass die Polizisten den fluchenden Zeitgenossen überwältigten, zu Boden brachten und arretieren mussten. Wobei sie dem auf dem Bauch liegenden Mann auch Handfesseln anlegten.
Tatwaffe Taschenlampe
Laut der Staatsanwaltschaft I für besondere Untersuchungen liess sich nun ein heute 41-jähriger Stadtpolizist dazu hinreissen, den renitenten, aber bereits gefesselten Gefangenen unrechtmässig zu disziplinieren. Zu diesem Zweck schlug er diesem mit seiner Dienst-Taschenlampe ohne Not einmal auf den Hinterkopf.
«Mit seinem Vorgehen setzte der Beschuldigte im Rahmen seiner dienstlichen Verrichtungen die ihm anvertraute staatliche Macht bewusst zweckentfremdet ein», schrieb der zuständige Staatsanwalt Andrej Gnehm dazu. Damit hätte der Geschädigte einen unrechtmässigen Eingriff in seine körperliche Integrität erdulden müssen, schrieb Gnehm weiter. Das Verhalten des Polizisten sei nicht entschuldbar. Eine Bestrafung erweise sich als unumgänglich.
Verurteilt wegen Amtsmissbrauchs und Tätlichkeiten
Der Polizeibeamte wurde jetzt deshalb wegen Amtsmissbrauchs sowie Tätlichkeiten für schuldig befunden. Mit einer Busse von 500 Franken sowie den auferlegten Verfahrenskosten von 1600 Franken kam der verurteilte Stadtpolizist allerdings glimpflich davon. Einerseits ist bereits dem Strafbefehl zu entnehmen, dass die eingesetzte Taschenlampe die Grösse eines Kugelschreibers aufgewiesen habe und lediglich ein leichter Schlag erfolgt sei.
Andererseits rechtfertige es sich aufgrund des renitenten und äusserst unflätigen Verhaltens des Geschädigten die Strafe zu mildern und lediglich auf eine Busse zu bestehen, begründete Gnehm den nachsichtigen Entscheid.
Kein Eintrag ins Strafregister
Aus dem als rechtskräftig eröffneten Urteil geht zudem explizit hervor, dass aufgrund der Busse kein Eintrag über den Polizeibeamten ins Strafregister erfolgen wird. Ob der verurteilte Beamte noch intern mit administrativen Massnahmen zu rechnen hat, geht aus dem nun aufgelegten Strafbefehl nicht hervor.