Polizist wegen Ohrfeige und Beleidigung schuldig

Aktualisiert

Bezirksgericht ZürichPolizist wegen Ohrfeige und Beleidigung schuldig

Ein Polizist wurde zwar vom Vorwurf des Amtsmissbrauchs und der Körperverletzung freigesprochen. Doch bei einer Untersuchung habe er das Opfer tätlich angegriffen und beschimpft.

Laut dem Bezirksgericht Zürich sei der Kantonspolizist nicht wegen Amtsmissbrauch oder einfacher Körperverletzung, sehr wohl aber wegen Tätlichkeit und Beschimpfung zu verurteilen.

Laut dem Bezirksgericht Zürich sei der Kantonspolizist nicht wegen Amtsmissbrauch oder einfacher Körperverletzung, sehr wohl aber wegen Tätlichkeit und Beschimpfung zu verurteilen.

Keystone/Christian Beutler

Der Vorfall, über den das Bezirksgericht Zürich am Dienstag urteilen musste, geschah im Sommer 2016. Ein Mann lieferte sich im Zug eine Schlägerei, wurde festgenommen und auf die Wache gebracht. Dort wurde der abgewiesene Asylbewerber einer Leibesvisitation unterzogen - wobei er sich heftige wehrte: So musste sie unter Zwang ausgeführt werden.

Was sich während der Leibesvisitation genau abspielte, war am Dienstag Gegenstand der Verhandlung. Denn der Mann, der sich nicht ausziehen wollte, erstattete Anzeige. Er erklärte, der Polizist habe ihn heftig ins Gesicht geschlagen und er sei deshalb zu Boden gestürzt.

Anschliessend, als er auf dem Boden lag, soll ihm der Polizist mit einem Pantoffel auf sein Hinterteil geschlagen haben. Dazu sei er unter anderem als «Drecksausländer», «Arschloch» und «Hurensohn» beschimpft worden. Er habe beim Vorfall eine Trommelfellverletzung und einen Tinnitus erlitten.

Polizisten-Aussage gegen Polizisten-Aussage

Das Brisante daran: Ein Polizist, der den abgewiesenen Asylbewerber auf die Wache gebracht hatte und bei der Leibesvisitation ebenfalls in der Zelle gewesen war, stützte dessen Aussagen teilweise.

Auf der anderen Seite erhielt der Kantonspolizist von einem Arbeitskollegen, der beim Vorfall ebenfalls dabei gewesen war, Rückendeckung. Es stand also Aussage gegen Aussage - mit Polizisten auf beiden Seiten.

Der beschuldigte Kantonspolizist, der wegen Amtsmissbrauchs, einfacher Körperverletzung, Tätlichkeiten und Beschimpfung angeklagt war, schilderte die Situation anders. Für ihn war klar, dass sie es mit einem gewaltbereiten Mann zu tun hatten. Schliesslich hatte dieser bei seiner Festnahme zwei Männer gebissen.

Ohrfeige war Ablenkungsschlag

Da sich das spätere Opfer nicht kooperativ, sondern aggressiv zeigte, führte der Polizist laut eigenen Aussagen einen sogenannten «Ablenkungsschlag» aus – er gab ihm also quasi eine Ohrfeige. Dadurch erhielt er die Möglichkeit, hinter den Mann zu gelangen und ihn in den Halskontrollgriff zu nehmen. «So führte ich ihn kontrolliert zu Boden», sagte er.

Die Beschimpfungen und den Schlag am Boden wies er von sich. «Ich habe jederzeit verhältnismässig und nach Vorschrift gehandelt», sagte der Mann, der am Dienstag von gut 20 Arbeitskollegen begleitet wurde. Sein Verteidiger forderte daher auch einen Freispruch.

Kein Amtsmissbrauch

Das Gericht musste schliesslich die verschiedenen Aussagen auswerten. «Es gibt dabei nicht die eine Aussage, denn in allen finden sich Widersprüche», sagte der Richter, der verstehen konnte, dass die Polizei die Leibesvisitation unter Zwang durchführen musste.

Der Richter, der von einer «dynamischen Situation» und «Sekundenentscheid» sprach, verstand auch das Ablenkungsmanöver. «Der Schlag war aber zu heftig, und das Opfer ging zu Boden», kritisierte er. Hinterher darüber zu diskutieren, was der bessere Weg gewesen wäre, sei aber müssig.

«Diese Worte hätten nicht fallen dürfen»

Ein Amtsmissbrauch oder eine einfache Körperverletzung – die Verletzung im Ohr hatte das Opfer gemäss Arztbericht bereits vorher – lassen sich für den Richter nicht beweisen. Den Schlag aufs Gesäss und damit die Tätlichkeit hingegen schon. «Der Schlag wäre nicht mehr nötig gewesen.»

Auch die Beschimpfungen lassen sich laut Gericht erstellen. «Es sind Worte gefallen, die so nicht fallen dürfen», sagte der Richter, der sich sicher ist, dass er den Beschuldigten nicht wieder vor Gericht sehen wird.

Bei Verurteilung droht Entlassung

Der heute 42-jährige Kantonspolizist wurde daher am Dienstag vom Bezirksgericht wegen Tätlichkeit und Beschimpfung schuldig gesprochen. Er erhielt eine bedingte Geldstrafe von 45 Tagessätzen zu 120 Franken – bei einer Probezeit von zwei Jahren – sowie eine Busse von 500 Franken. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, ein Weiterzug gemäss Verteidigung offen.

Ob das Urteil einen Einfluss auf die weitere Karriere bei der Kantonspolizei hat, ist offen. Denn zumindest von den grössten Anklagevorwürfen – Amtsmissbrauch und einfache Körperverletzung – wurde der Mann freigesprochen. Sein Verteidiger hatte im Plädoyer gewarnt: «Wird mein Mandant rechtskräftig verurteilt, dann droht ihm die Entlassung.» (sda)

Deine Meinung zählt