Für das BundesgerichtJusstudent sammelt Geld für Cannabis-Gerichtsfall
Der 23-jährige Till Eigenheer setzt sich als Jusstudent für Kiffer ein. Jetzt soll es vor das Bundesgericht gehen – mit einer speziellen Idee.
Wenn eine Person im Kanton Zürich mit zehn oder weniger Gramm Cannabis von der Polizei erwischt wird, hat das seit September 2017 keine Busse mehr zur Folge. Das Bundesgericht stellte damals klar, dass der Besitz straffrei ist – nicht jedoch der Konsum. Die Polizeikorps konfiszieren das Gras aber weiterhin, auch wenn die Menge des Drogenhanfs weniger als 10 Gramm ist.
Dagegen wehren sich Till Eigenheer, Jusstudent an der Uni Zürich, und sein Mandant, der wegen Cannabis-Besitzes gebüsst wurde. Eigenheer hat seine Dienste als Rechtsbeistand schon mehrfach kostenlos für gebüsste Cannabis-Besitzer angeboten – und konnte schon zahlreiche Fälle erfolgreich abschliessen, wie er selber sagt. Nun hat er am Mittwoch beim Zürcher Obergericht aber seine erste Niederlage einstecken müssen. «Die Busse für meinen Mandanten wurde aufgrund des Bundesgerichtsentscheids schon vom Bezirksgericht zurückzogen. Wir haben aber Beschwerde gegen die Konfiszierung eingereicht und nun einen negativen Bescheid bekommen», so Eigenheer. Das Obergericht sehe die Einziehung geringfügiger Mengen Cannabis als rechtens.
Crowdfunding-Kampagne ist lanciert
Auf Facebook informierte Eigenheer seine Freunde über das negative Urteil und will es jetzt erst recht wissen: «Mein Mandant und ich möchten die Beschwerde ans Bundesgericht weiterziehen, da man sich dort bis jetzt noch nie mit diesem Thema beschäftigt hat.» Sein Mandant scheue jedoch das Kostenrisiko bei einer Niederlage. «Ich wäre bereit, mich mit 400 Franken an den Gerichtskosten zu beteiligen. Wir sind aber auf weitere Untersützung angewiesen», so Eigenheer. Darum habe er nun eine Crowdfunding-Kampagne auf Wemakeit unter dem Schlagwort «Einziehung Cannabis» lanciert. «Ich glaube, sehr viele Leute könnten von einem positiven Urteil profitieren.»
Er rechnet mit Kosten um die 1000 Franken, falls der Fall verloren geht. «Das kommt aber auf den tatsächlichen Aufwand des Bundesgerichts an – es kann auch weniger werden oder deutlich mehr», sagt Eigenheer. Der Plan wäre gewesen, dass er den Spendern das Geld bei einem positiven Urteil wieder zurückgeben würde. «Wenn das Crowdfunding jetzt aber voll einschlägt, wäre das wohl ein viel zu grosser Aufwand.» Daher hat er auch einen Plan B bereit: «Ich würde das Geld, das nicht gebraucht wird, dem Verein ‹Legalize It!› spenden», sagt der Jusstudent.
Aber wieso nimmt der 23-Jährige den ganzen Aufwand auf sich, obwohl er derzeit auch noch mit seinem Masterstudium beschäftigt ist? «Es ist eine Win-win-Situation – mein Mandant bekommt einen günstigen Rechtsbeistand und ich darf als Student schon bei Gerichtsfällen Erfahrung sammeln», so Eigenheer. Und das vielleicht schon bald vor dem höchsten Gericht des Landes. Dann allerdings nur als Ghostwriter, denn vor Bundesgericht sind nur Anwälte zur Vertretung erlaubt.