VBZ-Kontrolleur soll weiterhin in U-Haft bleiben

Aktualisiert

ZürichVBZ-Kontrolleur soll weiterhin in U-Haft bleiben

Anfang Juli eskalierte eine Billettkontrolle. Der festgenommene VBZ-Kontrolleur sitzt seit einem Monat in U-Haft. Diese soll nun verlängert werden.

T. Mathis
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T. Mathis
Bei der Haltestelle am Bahnhof Zürich-Wipkingen kam es Anfang Juli zu einer tätlichen Auseinandersetzung.
Die Stadtpolizei Zürich hat zwei Männer verhaftet: einen Fahrgast und einen VBZ-Mitarbeiter.
Für den VBZ-Kontrolleur wurde eine Untersuchungshaft angeordnet wegen Verdunklungsgefahr.
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Bei der Haltestelle am Bahnhof Zürich-Wipkingen kam es Anfang Juli zu einer tätlichen Auseinandersetzung.

Thomas Mathis

Der VBZ-Kontrolleur, der nach einer Auseinandersetzung mit einem Passagier seit Anfang Juli in Untersuchungshaft sitzt, soll vorerst nicht freikommen. Die Staatsanwaltschaft hat beim Zwangsmassnahmengericht Zürich die Verlängerung der Haft beantragt. Die Ermittlungen in diesem Fall seien noch nicht abgeschlossen. Es bestehe weiterhin Verdunkelungsgefahr.

Weitere Informationen will die Staatsanwaltschaft derzeit nicht geben. Der Antrag um eine Verlängerung der Haft lässt aber vermuten, dass das Verschulden des Kontrolleurs schwerwiegend sein könnte. Eine Verlängerung wird vom Haftrichter nur genehmigt, wenn ein berechtigter Grund dazu besteht. Bei den Verkehrsbetrieben Zürich (VBZ) hat man keine Kenntnis vom Antrag der Staatsanwaltschaft.

Laufende Verfahren gegen alle Beteiligten

Bisher bekannt ist, dass Anfang Juli eine Billettkontrolle beim Bahnhof Zürich-Wipkingen eskalierte. Sechs Personen wurden dabei leicht verletzt. Die Polizei nahm daraufhin einen der fünf Kontrolleure sowie den 20-jährigen Passagier, der ohne Billett unterwegs war, fest. Der Passagier kam am gleichen Tag wieder frei. Für den 45-jährigen Kontrolleur wurde eine Untersuchungshaft für die Dauer von einem Monat bewilligt.

Gegen den Kontrolleur und den Passagier wurde ein Strafverfahren eröffnet. Später wurde auch gegen die anderen vier VBZ-Kontrolleure ein Verfahren eröffnet. Wie die «Neue Zürcher Zeitung» schreibt, hat ein Passant die Auseinandersetzung offenbar mit dem Handy gefilmt. Laut Augenzeugen soll einer der Kontrolleure ihm daraufhin das Handy entrissen haben.

Um die Verfahren kümmert sich das Zürcher Obergericht. Dieses muss die Staatsanwaltschaft zu Ermittlungen ermächtigen, da es sich bei den Kontrolleuren um Beamte handelt.

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