Sihlquai-StrichVier Jahre Knast für perfiden Roma-Zuhälter
Auf dem Zürcher Sihlquai hat ein Roma-Zuhälter einen Landsmann versklavt und auf den Strich geschickt. Nun kassierte der Menschenhändler eine hohe Freiheitsstrafe.

Prostituierte auf dem früheren Strassenstrich am Sihlquai in Zürich (Archivbild).
Mit einem heute 34-jährigen Hilfsarbeiter aus Ungarn musste sich kürzlich erneut ein brutaler Roma-Zuhälter wegen Menschenhandels, Förderung der Prostitution, Erpressung und weiteren Delikten vor dem Zürcher Obergericht verantworten. Die zuständige Staatsanwältin Silvia Steiner schilderte dabei unfassbare Zustände.
Heterosexueller Sex-Sklave
So hatte der Zuhälter einen verschuldeten Landsmann mit dem Tode bedroht, indem er ihn in Ungarn fesselte und ihm dabei in Aussicht stellte, ihn in einen Wasserkanal zu stossen. Staatsanwältin Steiner sprach dabei von schonungsloser Leibeigenschaft. In Zürich zwang der Täter sein verschlepptes Opfer auf den Strassenstrich am Sihlquai. Obwohl der Geschädigte heterosexuell veranlagt ist, musste er sich als Frau verkleiden und als Transvestit über mehrere Wochen hinweg diverse männliche Freier sexuell befriedigen. Den gesamten Lohn musste er seinem Peiniger abliefern.
Freundin beinahe lebendig begraben
Der brutale Täter brachte auch eine langjährige Freundin in seine Gewalt. Laut Anklage quälte er sie bereits in Ungarn, wo er sie in eine Grube warf, mit Erde zudeckte und damit beinahe lebendig begrub. In Zürich musste sich die junge Frau über Monate hinweg prostituieren und den Gewinn ihrem Schutzherrn übergeben. Muckte sie auf, schlug er sie oder drohte, sie aus dem Fenster zu werfen.
Alles bestritten
Vor Gericht zeigte sich der Beschuldigte wenig beeindruckt und wies alle Vorwürfe zurück. «Nicht wahr und alles erfunden», lautete seine häufigste Antwort auf die Belastungen der beiden Opfer, die heute in einem Zeugenschutzprogramm der Zürcher Behörden leben. Die beiden ungarischen Geschädigten sind laut ihrer Rechtsvertreterin traumatisiert. Sie leiden unter Panikattacken und Schlafstörungen. Der Beschuldigte stellte dagegen in den Raum, dass sie bloss simulierten, um an erkleckliche Geldbeträge zu gelangen.
Vier Jahre Freiheitsentzug
Das Obergericht folgte wegen der glaubhaften Darstellungen der Opfer zum Schluss in den meisten Punkten der Anklage. Es verurteilte den Zuhälter in einem am Freitag eröffneten Urteil wegen Menschenhandels, Förderung der Prostitution und weiterer Delikte zu einer hohen Freiheitsstrafe von vier Jahren.
Allerdings senkte es ein erstinstanzliches Urteil des Bezirksgerichts Zürich um ein Jahr. 891 Tage hat der Mann bereits abgesessen. Er wurde verpflichtet, seinem Ex-Sklaven ein Schmerzensgeld von 20'000 Franken zu bezahlen. Die geschädigte Frau soll eine Genugtuung von 7'500 Franken erhalten. Unterlegen ist die Verteidigung, die sich vergebens für Freisprüche sowie eine erheblich mildere, bedingte Freiheitsstrafe von zwei Jahren eingesetzt hatte.