Weihnachtsmarkt auf Münsterhof erst ab 2018

Aktualisiert

Stadt ZürichWeihnachtsmarkt auf Münsterhof erst ab 2018

Keines der fünf eingereichten Gesuche hat die Stadt Zürich überzeugt. Der Weihnachtsmarkt auf dem Münsterhof wird deshalb für die nächsten zwei Jahren nicht bewilligt.

Die Stadt Zürich hatte 2014 Richtlinien für Weihnachtsmärkte auf dem Münsterhof und Sechseläutenplatz festgelegt. Ziel ist «ein besonders attraktives Weihnachtsmarktangebot», das sich von den bestehenden Märkten im Hauptbahnhof und im Niederdorf unterscheidet. Auf dem Sechseläutenplatz wurden an den vergangenen Weihnachten diese Vorschriften mit dem «Wienachtsdorf» erstmals umgesetzt.

Anfang August 2015 rief die Stadt auch zur Eingabe von Gesuchen für einen Weihnachtsmarkt auf dem Münsterhof auf. Fünf Gesuche gingen ein, wie es in einer Mitteilung der Stadtentwicklung vom Freitag heisst. Eines der Gesuche sah keinen Weihnachtsmarkt im eigentlichen Sinne vor. Es konnte deshalb nicht beurteilt werden und schied aus, wie es weiter heisst.

Neue Ideen gesucht

Aber auch die anderen vier Eingaben vermochten die Stadt Zürich nicht zu überzeugen. Insbesondere beim Angebot würden sie sich nicht wesentlich von den bestehenden Weihnachtsmärkten unterscheiden. Auch gestalterisch wurde zu wenig auf das bauliche Umfeld Bezug genommen. Das beratende Gremium konnte deshalb kein Konzept zur Umsetzung empfehlen. Der Stadtrat folgte dieser Empfehlung.

Gemäss Mitteilung soll sich in den nächsten zwei Jahren das erweiterte Weihnachtsmarkt-Angebot auf dem Sechseläutenplatz positionieren, und es sollen sich neue Ideen für den Münsterhof entwickeln können. Der nächste öffentliche Aufruf für einen Weihnachtsmarkt auf dem Münsterhof erfolge deshalb erst im Sommer 2017 für Weihnachten 2018.

Münsterhof offen für Veranstaltungen

Der Münsterhof wird momentan neu gestaltet. Die Bauarbeiten sollen Anfang April fertig sein. Geplant sind auf dem künftig autofreien Platz jährlich vier bis fünf Tanz-, Theater-, Kunst- und Musikveranstaltungen. An rund 255 Tagen im Jahr soll der Platz frei sein und für die Alltagsnutzung zur Verfügung stehen. (sda)

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