Zoll fordert Tabaksteuer für ein Kaffee-Produkt

Aktualisiert

GrindsZoll fordert Tabaksteuer für ein Kaffee-Produkt

6 Prozent Tabaksteuer für ein US-Produkt, das dieselben Inhaltsstoffe wie ein Energy-Drink enthält. Der Importeur findet das lächerlich. Für den Zoll ist es ein Snus-Ersatz

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Die Grinds Coffee Pouches erfreuen sich über stets grösser werdende Beliebtheit – auch in der Schweiz.
In den USA gibt es bereits einen grossen Hype um die Kaffee-Beutel. So schwören beispielsweise zahlreiche Superstars aus den grossen Eishockey-, Baseball- und American-Football-Ligen darauf.
Auch die US-Armee ist ein Grosskunde von Grinds.
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Die Grinds Coffee Pouches erfreuen sich über stets grösser werdende Beliebtheit – auch in der Schweiz.

Kleine Beutel mit Kaffeesatz, Taurin, Guarana und Vitamin B, die man zwischen Lippen Zähne einklemmt – diese Wachmacher heissen Grinds Coffee Pouches und sind derzeit ein grosser Hit in den amerikanischen Läden. Sportler in den höchsten Ligen und auch das US-Militär schwören darauf.

Der Zürcher Alexander Lerch hat mit seinem Geschäftspartner Dirk Klietsch die Schweizer Lizenz für dieses Produkt und startete nach dem Snus-Verbot hierzulande richtig durch damit: «Im Moment sind fast alle Sorten ausverkauft – wir kommen fast nicht nach mit den Bestellungen», so Lerch.

Ursprünglich habe man die Grinds wegen den Inhaltsstoffen als Alternative zu Energydrinks anpreisen wollen. «Es ist aber auch ein beliebtes Produkt, um mit Tabakprodukten aufzuhören», so Lerch.

«Zahlen Energydrinks auch eine Tabaksteuer?»

Genau dieser Fakt sorgt bei Lerch und Klietsch nun aber für rote Köpfe: «Wir haben von der Zollverwaltung ein E-Mail erhalten, dass das Produkt ein Snus-Ersatzprodukt sei und daher eine Tabaksteuer von sechs Prozent fällig ist», sagt Lerch. Dafür habe er nun wirklich null Verständnis.

«Da bietet man ein Produkt an, das eine gesündere Alternative zu Tabak ist und wird mit einer Tabaksteuer dafür bestraft – obwohl die Grinds 0,0 Prozent Tabak beinhalten», sagt Lerch. Das sei doch einfach nur lächerlich. «Diverse Energydrinks haben exakt die gleichen Inhaltsstoffe – zahlen die Tabaksteuer? Ich glaube nicht.»

Bei der Kommunikationsstelle der Eidgenössischen Zollverwaltung (EZV) bestätigt man dieses Schreiben. «Ersatzprodukte sind nach Art. 3 Abs. 1 der Tabaksteuerverordnung Erzeugnisse, die nicht oder nur teilweise aus Tabak bestehen, aber wie Tabak oder Tabakfabrikate verwendet werden, auch wenn sie für den Verbrauch nicht angezündet werden müssen – sie werden besteuert, wie die Produkte, die sie ersetzen», heisst es in einer schriftlichen Antwort.

Grinds Coffee Pouches sei demnach für die Zollverwaltung ein Tabakersatzprodukt, welches analog zu Snus und Kautabak mit sechs Prozent des Kleinhandelspreises zu besteuern ist.

Importeur kann Beschwerde führen

Andere Produkte, die so besteuert werden, ohne eine Spur von Tabak zu enthalten, sind beispielsweise legales CBD-Cannabis, Dampfsteine zur Verwendung von Wasserpfeifen oder Kräuterzigaretten.

«Energydrinks werden nicht wie Tabakfabrikate verwendet und sind daher nicht tabaksteuerpflichtig», heisst es bei der Zollverwaltung. Der Importeur könne gegen diese Einfuhrveranlagung Beschwerde führen.

Lerch und sein Geschäftspartner Klietsch wollen in den nächsten Tagen entscheiden, wie sie bei diesem Fall weiterfahren. So oder so: «Dass unsere Grinds mit Produkten wie CBD-Cannabis im gleichen Atemzug genannt und verglichen werden, ist ein Skandal.»

Aleksandar Cucuz, Inhaber von fitnessnutrition.ch, über die Grinds aus den USA und die «gesunde» Ähnlichkeit mit Tabak-Snus.

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