Zürcher Kispi beschneidet wieder

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Stopp aufgehobenZürcher Kispi beschneidet wieder

Das Kinderspital Zürich führt wieder religiös begründete Knaben-Beschneidungen durch. Jeder Einzelfall soll aber sorgfältig geprüft werden und die Zustimmung beider Eltern ist notwendig.

rme
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Auch in der Schweiz ist die Beschneidung von Neugeborenen wohl eine Straftat. Doch da nicht mit einer Anklage gegen einen ausführenden Arzt zu rechnen ist, nimmt das Zürcher Kinderspital wieder Beschneidungen vor.

Auch in der Schweiz ist die Beschneidung von Neugeborenen wohl eine Straftat. Doch da nicht mit einer Anklage gegen einen ausführenden Arzt zu rechnen ist, nimmt das Zürcher Kinderspital wieder Beschneidungen vor.

Anfang Juli gab das Zürcher Kinderspital bekannt, vorerst keine Buben mehr zu beschneiden. Grund war ein Gerichtsurteil aus Deutschland, das die Beschneidung als Körperverletzung taxierte. Das Kispi wollte Rechtssicherheit haben und entschied sich deshalb zu einem vorübergehenden Stopp.

Nun teilt das Spital am Freitag mit, dass dieser Stopp aufgehoben wird. «Medizinisch nicht notwendige Beschneidungen bei Knaben werden künftig nach einer Einzelfallabwägung mit sorgfältiger Prüfung des Kindswohls sowie nach Aufklärung

und Zustimmung beider Elternteile durchgeführt», heisst es in einem Communiqué des Kinderspitals Zürich.

Kindeswohl im Zentrum

Gemäss einer Einschätzung des Leitenden Oberstaatsanwalts des Kantons Zürichs sei nicht damit zu rechnen, dass gegen einen ausführenden Arzt Anklage erhoben wird. Dies, obwohl die medizinisch nicht notwendige Beschneidung bei noch nicht urteilsfähigen Buben auch in der Schweiz den Straftatbestand der einfachen Körperverletzung wohl erfülle. Sie sei jedoch akzeptiert von Gesellschaft, Kultur und Politik. Im Zentrum stehe das Kindeswohl, das in jedem Fall sorgfältig abgeklärt werde.

Das Kispi sei sich bewusst, dass die weltweit verbreitete Knabenbeschneidung auf alte Traditionen zurückgehe. Sie sei aus dem Glauben oder sozial begründet, heisst es in der Mitteilung weiter. Im Durchschnitt werden am «Kispi» eine bis zwei medizinisch nicht begründete Beschneidungen pro Monat durchgeführt. Diese Zahl ist seit Jahren relativ konstant.

Jüdische Seite zufrieden

Der Schweizerische Israelitische Gemeindebund äusserte sich zufrieden über den Entscheid. Wie SIG-Präsident Herbert Winter auf Anfrage der Nachrichtenagentur SDA sagte, ist es «gut und richtig», dass das Kispi für den Eingriff die Zustimmung beider Elternteile verlangt. Und dass das Kindeswohl im Zentrum stehe, sei auch für Juden unabdingbar: «Das Kindeswohl ist ein sehr hohes Gut», so Winter.

Den Moratoriumsentscheid habe er als «total überstürzt» empfunden, erklärte der SIG-Präsident weiter. Noch dazu, weil er sich auf ein Urteil im Ausland gestützt hatte. Offenbar habe sich das Kispi jetzt «eines Besseren besonnen» und verstanden, dass nach geltendem Schweizer Recht die Knabenbeschneidung keine strafbare Handlung ist.

Volk für ein Verbot

In einer Volksabstimmung hätte die Beschneidung keine Chance, wenn es nach den Lesern von 20 Minuten Online geht. Deutliche 64 Prozent sagten Ja zu einem Verbot von religiös motivierten Beschneidungen bei Knaben und Männern. Obwohl der Eingriff im Judentum und im Islam ein zentrales Ritual ist, sehen zwei Drittel der knapp 8000 Umfrage-Teilnehmer keinen Verstoss gegen die Religionsfreiheit.

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